SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Bescheide, Vordrucke, Internetauftritte und Wahlunterlagen sollen auf die Belange von Menschen mit Behinderung abgestimmt werden Zum heute beratenen „Gesetzentwurf der Landesregierung zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Vorschriften“ stellt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion M-V, Jörg Heydorn, fest:
„Durch den Gesetzentwurf sollen Barrieren abgebaut werden, die Menschen mit Behinderungen von einer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft bisher ausschlossen. Unter anderem ist der Einsatz von Gebärdendolmetschern und Kommunikationshilfen in der Verwaltung geregelt. Amtliche Bescheide, Vordrucke, Internetauftritte sollen schrittweise auf die Belange von Menschen mit Behinderungen abgestimmt werden. Stimmzettelschablonen werden Blinden und Sehbehinderten die Abstimmung bei Landtagswahlen erleichtern.“
Das Integrationsförderratsgesetz wird aufgehoben und als Abschnitt 3 in Artikel 1 des Gesetzes eingefügt. Zudem folgen Änderungen in Landesgesetzen und –verordnungen, insbesondere Regelungen für die Bereiche Landeswahlen, Kommunalrecht, Bildung, Straßen und Wege, öffentlicher Personennahverkehr, Gesundheit und Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Der Gesetzentwurf trifft außerdem Aussagen zur Mitwirkung und Anerkennung von Verbänden und ermöglicht Verbandsklagen.
In Mecklenburg-Vorpommern leben ca. 248.000 Menschen mit anerkannten Behinderungen. Insgesamt ist allerdings von etwa 275.000 Menschen mit Behinderungen im Land auszugehen.
Heydorn abschließend: „In anderen Bundesländern ist ein solches Gesetz schon lange in Kraft z.B. in Bayern und Brandenburg seit 2003, in Baden-Württemberg seit Juni 2005. Es wird höchste Zeit, dass auch Mecklenburg-Vorpommern in dieser wichtigen Frage von Gerechtigkeit und Gleichberechtigung nachzieht.“