SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Jörg Heydorn: Kein Verfassungsverstoß im KiföG zu erkennen

Zur heutigen Pressemitteilung des FDP-Sozialpolitikers Grabow, der sich genüsslich darüber auslässt, dass ein Kita-Träger Verfassungsbeschwerde gegen das neue KiföG einlegt, erklärte der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jörg Heydorn:

„Dass die Partei der Besserverdienenden, die FDP, keinen Wert auf transparentes Finanzgebaren legt, verwundert nicht. Ich bin aber der Auffassung, dass finanzielle Transparenz bei den Millionenbeträgen, die für die Kitas in Mecklenburg-Vorpommern ausgegeben werden, eine Selbstverständlichkeit sein muss und kein Grund für eine Verfassungsklage sein sollte. Wenn Herr Grabow dies als „praxisfern“ verurteilt, hat er offenbar nicht verstanden, dass die Einnahmen von Kita-Trägern ausschließlich aus Steuergeldern und Elternbeiträgen bestehen. Über deren Verwendung Rechenschaft abzulegen, ist ja wohl nur recht und billig. Das KiföG ist ein gutes Gesetz, dies erkennt auch das Diakonische Werk an. Dass der besagte Kita-Träger ein Jahr nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle dagegen klagt, ist hingegen befremdlich. Einen Verfassungsverstoß kann ich jedenfalls nicht erkennen.“