Konferenz der ostdeutschen SPD-Fraktionsvorsitzenden unterstützt Sellering-Plan Auf der Konferenz der ostdeutschen SPD-Fraktionsvorsitzenden, die vom 11. bis 13. Februar 2009 in Wernigerode (Harz) stattfindet, wurden weitreichende Beschlüsse zu Konsolidierungshilfen und der Einführung von Schuldenregeln im Zuge der Föderalismusreform II gefasst. Die Beschlüsse im Einzelnen:
1. Ausgestaltung der Konsolidierungshilfen:„Die ostdeutschen Länder sind nach wie vor ausnahmslos als vergleichsweise struktur- und finanzschwach einzustufen. Daher erhalten sie entsprechende Zahlungen aus dem bis 2019 laufenden Solidarpakt II, deren Verwendung bereits jetzt einer strengen Überprüfung unterliegt. Die Neuaufteilung von Konsolidierungshilfen im Zuge einer Föderalismusreform II bedeutet zum einen eine Neuaufteilung dieser Transferleistungen und führt zum anderen den Sinn des Solidarpaktes II ad absurdum.Die SPD-Fraktionsvorsitzenden der ostdeutschen Länder lehnen dies ausdrücklich ab. Eine Differenzierung der ostdeutschen Flächenländer in Geber- und Nehmerländer entspricht in keiner Weise den ökonomischen Gegebenheiten. Zudem widerspricht es dem gesamtdeutschen Gemeinwohlinteresse, die Entwicklung der ostdeutschen Bundesländer zu behindern.Die sehr weitgehenden Haushaltseinschnitte der letzten Jahre, die zur Aufstellung ausgeglichener Haushalte notwendig waren, würden damit konterkariert. Weitere Konsolidierungsschritte in der Zukunft würden erheblich erschwert. Mit der Finanzierung von strukturschwachen Ländern durch substantielle Einschnitte in ebenfalls strukturschwachen Ländern entstünde eine politische Gerechtigkeitslücke.“
2. Einführung von Schuldenregeln:„Die Fraktionsvorsitzenden der ostdeutschen Länder haben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine die Länder verpflichtende neue Schuldenregelung im Grundgesetz, nach der die Länder ab 2020 keine neuen Schulden mehr machen dürfen und Ausnahmen nur bei Katastrophen und extremen Notsituationen vorgesehen sind.Schuldenregeln sind wesentliche Bestandteile des Haushaltsrechts der Länder. Sie schränken ihr Budgetrecht zentral ein. Neue Schuldenregeln bedürfen daher der Mitwirkung durch die Landesparlamente. Das gilt besonders für das grundsätzliche Verbot einer Schuldenaufnahme. Die Einführung von Schuldenregeln sind den Ländern vorbehalten und müssen in den Landesverfassungen geregelt werden. Neue Schuldenregelungen dürfen den Ländern daher nicht durch eine Änderung des Grundgesetzes übergestülpt werden. Eine einseitige Grundgesetzänderung zu Lasten der Landesparlamente ist verfassungspolitisch und verfassungsrechtlich nicht akzeptabel. Einen solchen Weg lehnen wir ab. Aus unserer Sicht geht es bei der Einschränkung des Budgetrechts der Landesparlamente durch Schuldenregelungen im Grundgesetz um eine Entscheidung über die Zukunftsfähigkeit der Landesparlamente und damit um den Kern des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einschränkung der Souveränität der Landesparlamente ist für uns nicht hinnehmbar.“
Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Norbert Nieszery, bezeichnete die Beschlüsse als „wegweisend“: „Die SPD-Fraktionen der ostdeutschen Bundesländer sind sich einig darin, dass wir uns nicht in Geber- und Nehmerländer aufspalten lassen, sondern alle an der jeweiligen Konsolidierung unserer Landeshaushalte mit ganzer Kraft arbeiten wollen. Dazu bedarf es auch der vollen Budgetrechte der gewählten Parlamente, die wir uns durch eine Schuldenbremse nicht aus der Hand nehmen lassen wollen. Wir unterstützen daher auch den Vorstoß von Erwin Sellering, die ostdeutschen Bundesländer aus dem Hilfsfonds für fünf hochverschuldete Bundesländer auszunehmen.“
12. Februar 2009