29. April 2015
Besserer Schutz von Fußgängern und Radfahrern wichtig – generelle Tempo-30-Forderung für geschlossene Ortschaften geht zu weit
Zur heute in Rostock aufgestellten Forderung der Landesverkehrswacht, innerhalb geschlossener Ortschaften generell Tempo-30 als Regelgeschwindigkeit einzuführen, hat der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion MV, Jochen Schulte, erklärt:
„Den Beschluss der letzten Verkehrsministerkonferenz, Tempo-30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen im Einzelfall einfacher anordnen zu können, wenn sich dort eine Grundschule, eine Kita oder ein Seniorenheim befindet, begrüße ich ausdrücklich. Auch im Sinne von Lärmschutz halte ich eine Tempo-30-Ausweitung wohnfeldbezogen für angemessen.
Die generelle Einführung von Tempo-30 in geschlossenen Ortschaften geht aber zu weit. Auf gut ausgebauten und übersichtlichen innerstädtischen Verkehrswegen sind Geschwindigkeiten von 50 km/h gut beherrschbar und für alle Verkehrsteilnehmer akzeptabel. Angemessener wäre die Forderung, die Einhaltung von Tempolimits strenger zu überwachen und unverantwortliche Raser somit effektiver zur Rechenschaft zu ziehen. Wenn diese Maßnahmen einhergehen mit dem weiteren Ausbau von Radwegen und sicheren Straßenübergängen, ist der allgemeinen Verkehrssicherheit mehr gedient als mit pauschalen Tempo-30-Limits."
Themen:
#Verkehr

Jochen Schulte
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- Mitglied des Landtages von 2002 - 2021
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