Anwenderfreundlichkeit der naturschutzrechtlichen Regelungen muss deutlich verbessert werden Durch eine Änderung landesrechtlicher Regelungen im Naturschutzrecht kann ein wesentlicher Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet werden, ohne dass dabei die erreichten Standards zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft in Mecklenburg-Vorpommern abgesenkt werden, so die Sprecherin für Agrarpolitik und Ernährungswirtschaft der SPD-Landtagsfraktion, Ute Schildt. In dem SPD-Antrag fordern die Regierungsfraktionen die Landesregierung heute auf, die Veränderungen der naturschutzrechtlichen Regelungen durch Verordnungen und Erlasse unverzüglich vorzunehmen und über die eingeleiteten Maßnahmen und erzielten Ergebnisse bis zum 31. Dezember 2008 dem Landtag zu berichten.
„Dabei ist es insbesondere erforderlich, dass die Anwenderfreundlichkeit der gesetzlichen Regelungen deutlich verbessert wird“, so Schildt. Darüber hinaus müssten die rechtlichen Bedingungen so verändert werden, dass Projektträger oder Flächenagenturen, die Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchführen, Kompensationsmaßnahmen als Ausgleichsmaßnahmen bei künftigen Eingriffen für Investoren anbieten können.Zudem sollten die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Kompensationsmaßnahmen auch vor Genehmigung eines Eingriffs durchgeführt werden können und ein Flächenkataster für Kompensationsmaßnahmen eingerichtet wird.
Die landes-, bundes- und europarechtlichen Vorgaben zum Schutze der Natur sowie vieler einzelner untergesetzlicher Regelungen stellten sich für Unternehmer, Bürger und Mitarbeiter von Behörden sehr unübersichtlich dar. „Es gilt daher das Naturschutzrecht weiterzuentwickeln, um die wirtschaftliche und sozial gerechte Entwicklung des Landes zu forcieren und den Naturreichtum des Landes als Lebensgrundlage für künftige Generationen zu bewahren“, fasste die SPD-Abgeordnete zusammen.
19. September 2007