SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Petitionsausschuss will Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und Deregulierung leisten
Im Zusammenhang mit zahlreich eingehenden Petitionen im Petitionsausschuss zum Thema Baurecht, insbesondere dem Bauen im Außenbereich, und der Klärung der Frage, wann ein Vorhaben zulässig ist, wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen soll, erklärt die Obfrau der SPD-Landtagsfraktion im Petitionsausschuss, Angelika Peters: „Da es sich beim Baugesetzbuch um Bundesrecht handelt, hat die Landesregierung diesbezüglich eine Bundesratsinitiative gestartet. Mit der Bundesratsinitiative soll innerhalb der Novellierung des Baugesetzbuches die Vereinheitlichung der Definition des Begriffes Landwirtschaft in den unterschiedlichen Fachgesetzen erreicht werden.“
„Anhand vorliegender Petitionen wurde im Petitionsausschuss immer wieder die Frage diskutiert, auf welcher Grundlage die Bauämter darüber entscheiden, ob ein vorliegender Bauantrag einem landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des Baugesetzbuches entspricht und folglich die Baumaßnahme im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch privilegiert sei. Weiterhin besteht die Schwierigkeit darin, wie die Tatsache in Einklang gebracht werden kann, wenn einerseits eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird, die vom Amt für Landwirtschaft auch als solche anerkannt ist, aber andererseits die Genehmigung zum Bauen im Außenbereich durch die Baubehörde nicht erteilt wird“, betonte Angelika Peters.
Im Rahmen von Verwaltungsvereinfachung und Deregulierung muss hier eine Konzentrationswirkung bei der Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen erreicht werden. An diesem Prozess wird sich der Petitionsausschuss auch weiterhin beteiligen mit dem Ziel der Erarbeitung einer Verwaltungsempfehlung.