SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Vorliegender Fachvorschlag kann Zwangsgeldverfahren und Einfrieren von Strukturfondmitteln verhindern Zum heutigen Tagesordnungspunkt "Nachmeldung von Fauna-Flora-Habitat-Gebieten" hat der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Rudolf Borchert, die Möglichkeit genutzt, mit der gebotenen Sachlichkeit einige Dinge klarzustellen, um die in Teilen der CDU geführten hysterischen öffentlichen Diskussion die Schärfe zu nehmen.
Danach sei Fakt, dass die Meldung von FFH-Gebieten 1998/99 durch das Land von der EU als qualitativ und quantitativ defizitär bewertet wurde und dass nahezu eine Verdoppelung der ausgewiesenen FFH-Gebiete gefordert wurde, um die strikte Durchsetzung des seit 2001 laufenden Zwangsgeldverfahrens gegen Deutschland und das Einfrieren von Strukturfondsmitteln für unser Land abzuwenden.
Mit dem nun vorliegenden Fachvorschlag würde M-V ca. 10% seiner Fläche, einschließlich Wasserflächen, als FFH-Gebiete ausweisen und läge damit im Durchschnitt der deutschen Bundesländer. Der CDU-Antrag ziele offensichtlich darauf ab, durch die formale Parlamentsbefassung das Verfahren zu verzögern. Die Opposition wolle das Parlament instrumentalisieren um zu verhindern, dass die Landesregierung den Forderungen der Kommission nachkommen kann, um ihr dann Versagen vorwerfen können.
Borchert erinnerte deshalb daran, dass die damaligen Bundes- und Landesumweltminister, die damals von der CDU gestellt wurden, erheblichen Anteil am Zustandekommen der EU-Richtlinie gehabt hätten.Das Ansinnen der Verzögerung könne die SPD-Fraktion deshalb nur zurückweisen.
Der Landtag und mit ihm die Koalition aus SPD und PDS lasse sich nicht zum Schaden des Landes missbrauchen. Es sei auch etwas verwunderlich, dass die Umweltpolitiker der CDU-Fraktion das Thema FFH im Umweltausschuss durchaus konstruktiv beraten hätten, diese sachlichen Positionen aber in der Öffentlichkeit nicht vertreten und unbegründet Panik machen würden.