SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Die Forderung der AfD, den Volksverhetzungsparagraphen auszuweiten lehnt die SPD-Landtagsfraktion ab. Der justizpolitische Sprecher der Fraktion Dirk Friederiszik weist darauf hin, dass der §130 StGB, historisch begründet, zum Schutz von Minderheiten formuliert worden ist.

Dirk Friederiszik: „Tatsächlich fallen bereits heute Deutsche unter den Schutzbereich des Straftatbestandes – nur eben nicht das gesamte „deutsche Volk“. Auch können Täter sowohl Deutsche wie Ausländer sein. Der Antrag wirft die Frage auf, was mit Deutschen mit Migrationshintergrund ist, könnten diese dann das deutsche Volk verleumden, zu dem sie selbst gehören? Was versteht die AfD eigentlich unter „Deutsche als Volk“ bzw. „deutsches Volk als solches“? Meint sie Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder geht sie von einem ethnisch-völkischen Begriff aus? Eine eindeutige Antwort bleibt die AfD in dem Antrag schuldig.“

Die Afd versuche, die Deutschen als schutzlos darzustellen. Mit ihrem Antrag gehe es aber um Abgrenzung und Ausgrenzung, so Friederiszik weiter.

„Statt dieses Antrags hätte ich mir gewünscht, die Afd würde sich endlich von den unerträglichen Äußerungen ihres Parteifreundes Björn Höcke distanzieren. Und ich hätte mir gewünscht, sie würde Stellung beziehen zu den Angriffen auf Asylunterkünfte und Asylsuchende“, so Friederiszik abschließend.