SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Urteil des Bundesgerichtshofes ein Schritt in die richtige Richtung - Anti-Nazi-Symbole dürfen weiter getragen und verkauft werden Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Volker Schlotmann, hat sich hochzufrieden mit dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes zum Handel von Emblemen mit durchgestrichenen Hakenkreuzen gezeigt. „Dieses Urteil ist das einzig richtige. Wir können den Leuten nicht Engagement gegen Rechts abfordern und ihnen dann juristische Steine in den Weg legen, die mit dem gesunden Menschenverstand nicht erklärbar sind. Durch den Kauf und das Tragen der Anti-Nazi-Embleme kann die Ablehnung gegen Rechts nun wieder deutlich sichtbar gemacht werden, ohne mit Strafverfolgung rechnen zu müssen.“
Schlotmann betonte außerdem, dass der Kampf gegen Rechts, insbesondere gegen die verfassungsfeindliche NPD, auch auf Landesebene einen hohen Stellenwert hat. Er verwies auf die gestrige Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes. „Wir vier demokratischen Fraktionen haben damit bewirkt, dass die NPD von der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes in Mecklenburg-Vorpommern ausgeschlossen ist. Eine verfassungsfeindliche Partei hat bei der Kontrolle der des Verfassungsschutzes nichts zu suchen“, so Schlotmann.