SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Sinnvolle Regelungen für Fischer, Angler, Touristen und Naturschutz
Als gelungen bezeichnet die fischereipolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Hannelore Monegel, den Entwurf des Fischereigesetzes. Das Gesetz liegt dem Landtag am Mittwoch, dem 09. März 2005, nach Beratung in den Ausschüssen in zweiter Lesung zur Beschlussfassung vor.
Neu ist danach ein gesetzlich verankerter Touristen-Fischereischein. Jeder Tourist in Mecklenburg-Vorpommern soll danach die Möglichkeit haben, eine Erlaubnis zum Angeln an 28 zusammenhängenden Tagen im Jahr zu erwerben. Nach zwei Jahren soll geprüft werden, ob diese Regelung von Urlaubern angenommen und Missbrauch vermieden wurde. „Ich erwarte aber auch vom Tourismusverband detaillierte Vorschläge, wie das Angebot des Gesetzgebers mit Leben erfüllt werden kann“, sagt Hannelore Monegel. Die SPD-Politikerin hebt hervor, dass bei der emotionsgeladenen Diskussion um die Einführung eines Touristen-Fischereischeines andere sinnvolle Regelungen im neuen Gesetz in den Hintergrund getreten sind. So z. B. die Festlegung, dass Wettangeln ohne nachfolgende sinnvolle Verwertung der Fische nicht zulässig ist.
„In dem neuen Gesetz ist außerdem geregelt, dass jetzt auch Kinder von 10 Jahren an einen Fischereischein erwerben können. Sie sollen damit frühzeitig zu verantwortungsvollem Handeln an Gewässern erzogen werden“, sagte Hannelore Monegel.
Das Gesetz hat darüber hinaus eine Forderung von Fischern und Anglern aufgegriffen, die u. a. Wasserkraftanlagen zur Elektroenergieerzeugung betrifft. Zum Schutz der Fische müssen deren Betreiber zukünftig geeignete Schutzvorrichtungen auf ihre Kosten installieren.