Darstellung erster Erfahrungen und Hinweise für die Weiterentwicklung der Kindertagesstättenbetreuung erwartet Auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion findet heute eine Anhörung zum Thema „Evaluation des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V)“ im Sozialausschuss des Landtages statt.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Rudolf Borchert, erklärt dazu: „ Für uns ist es wichtig, von den Trägern der Kindertagesstätten sowie den Eltern und kommunalen Spitzenverbänden eine Einschätzung zu bekommen, inwieweit sich das neue Kindertagesförderungsgesetz bewährt hat und wo es gegebenenfalls noch Probleme gibt. Zwar ist erst ein Jahr seit Inkrafttreten des KiföG vergangen und eine Bewertung noch nicht umfassend möglich, ich halte es jedoch für sinnvoll, so früh wie möglich mit den Expertinnen und Experten Probleme zu diskutieren.“
Am 3. März 2004 wurde das so genannte KiföG verabschiedet. Nach Angaben von Rudolf Borchert ist es eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben für die SPD-Landtagsfraktion in dieser Legislaturperiode. Dies werde auch am Mitteleinsatz deutlich. Das KiföG sei einer der wenigen Bereiche, die - trotz enger Spielräume des Landes - finanziell aufgestockt wurden. Für das Jahr 2005 wurden insgesamt 86 Millionen Euro bereitgestellt; für das Jahr 2006 sind 87,8 Mio. Euro und für 2007 sogar 89,4 Mio. Euro im Haushaltsplan angedacht.
Rudolf Borchert: „Mit dem neuen Kindertagesförderungsgesetz werden die Defizite des vorherigen Gesetzes beseitigt. So hatte insbesondere die jährliche Ermittlung der Regelkosten immer wieder zu Konflikten geführt und die Rechtsvorschriften bzw. die Verfahren zur Ermittlung der durchschnittlichen Betriebskosten wurden Gegenstand mehrerer Rechtsstreitigkeiten. Diese Unklarheiten haben wir durch das neue Finanzierungssystem beseitigt.“Borchert räumt ein, dass die vorgenommene Systemumstellung in der Finanzierung eine schwierige Aufgabe sei und Zeit benötige. „Ich denke nach einem Jahr Laufzeit des KiföG kann man dennoch dahingehend erste Bewertungen abgeben.“
Weitere Ziele des Gesetzes sind: mehr Chancengleichheit, Verbesserung der Qualität frühkindlicher Bildung und Erziehung, bessere Verzahnung zwischen Kindertagesstätte und Schule, Stärkung der Rechte von Eltern und Kindern und der kommunalen Ebene.Borchert: „Ich bin gespannt auf die Ergebnisse dieser Anhörung. Ich erhoffe mir Aufschluss darüber, inwieweit die erwarteten Ziele bisher erreicht wurden und erwarte kritische Hinweise für die Weiterentwicklung der Kindertagesstättenbetreuung.“
21. September 2005