Politische Auseinandersetzung mit den Ideen der NPD muss verstärkt werden Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das NPD-Verbotsverfahren einzustellen, erklärt Volker Schlotmann, SPD-Fraktionsvorsitzender im Landtag Mecklenburg-Vorpommern:
"Mit Unverständnis habe ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen. Zwar hat es unakzeptable Pannen bei der Beweisführung gegeben, andererseits hätte ich vom höchsten deutschen Gericht mehr Bewusstsein für die politische und historische Tragweite der Entscheidung erwartet. Dies gilt umso mehr, als die Mehrheit der Richter offenbar für eine Fortsetzung des Verfahrens war, so dass es nun schlichtweg nicht vermittelbar ist, dass das NPD-Verbotsverfahren nicht aus inhaltlichen sondern aus Verfahrensgründen gescheitert ist.
Jetzt müssen alle demokratischen Parteien noch intensiver als bisher aufklärend wirken und verdeutlichen, um was für eine demokratiefeindliche Partei es sich bei der NPD handelt. Kontraproduktiv wirkt in diesem Zusammenhang leider, dass der Bundesrechnungshof die Höhe der aus Bundesmitteln zur Verfügung stehenden Mittel zur Bekämpfung des Rechtsextremismus in Frage gestellt hat! Wer in dieser Frage eine herkömmliche Kosten-Nutzen-Analyse heranzieht, handelt weltfremd und unverantwortlich!"
18. März 2003