SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Ab dem Schuljahr 2010/11 freie Schulwahl und kostenlose Schülerbeförderung bis zum Abitur Am Rande der Fraktionsklausuren einigten sich SPD und CDU heute morgen auf mehr als 40 Änderungsanträge zur Vorlage der Regierung zur Änderung des Schulgesetzes. Einer 2. Lesung im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern Ende Januar steht damit nichts mehr im Wege. Hierzu erklärte der SPD-Landtagsabgeordnete und schulpolitische Sprecher, Mathias Brodkorb, heute in Barth: „Wir haben um 10.00 Uhr unsere Änderungsanträge beim Landtag eingereicht. Die sehr große Zahl an Änderungen ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Koalitionäre alle Stellungnahmen ernst genommen und weitreichend in das Gesetz eingearbeitet haben. So meldeten sich bspw. Eltern bei uns, denen von ihrer Schule das Anfertigen von Kopien der Unterlagen ihres Kindes versagt wird. Bald werden Eltern und Schüler nun einen eindeutigen Rechtsanspruch darauf haben, dass die sie betreffenden Daten auch von ihnen abgerufen werden können.“
Im Zentrum der Änderungsanträge steht das Konzept der Selbständigen Schule. Mit dem Schuljahr 2009/10 werden die Schulen größere Handlungsspielräume haben also je zuvor. Sie werden dabei künftig unterstützt von einem „Institut für Qualitätssicherung“. Brodkorb weiter: „Zentral bei der Einführung der Selbständigen Schule ist, dass Eltern und Schüler ab dem Schuljahr 2010/11 ihre weiterführende Schule frei wählen können. Mit der freien Schulwahl schafft das Land außerdem in den Landkreisen die Beteiligung der Eltern an den Kosten der Schülerbeförderung beim Abitur ab. Die SPD-geführte Landesregierung setzt damit einen Schwerpunkt für mehr Bildungsgerechtigkeit.“
Die freie Schwulwahl wird vorerst befristet für drei Jahre eingeführt. Nach einer Evaluation soll der Landtag dann darüber entscheiden, ob die Regelung generell entfristet wird. „Wir halten es grundsätzlich für richtig, dass sich Schüler und Eltern die Schule ihrer Wahl aussuchen können. Eindeutiges Ziel ist daher, eine generelle Schulwahlfreiheit einzuführen. Dennoch erscheint es sinnvoll, bei der erstmaligen Einführung der freien Schulwahl eine Überprüfungsphase vorzusehen. Das ermöglicht es uns, bei Fehlentwicklungen Korrekturen vorzunehmen.“, so Brodkorb abschließend.