SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Koalition beschließt Anhörung unabhängiger Experten im Rechtsausschuss Zur Entscheidung der CDU-Landtagsfraktion, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Mordfall Carolin zu beantragen, erklärt der Sprecher der SPD-Fraktion im Rechtsausschuss des Landtages, Klaus Mohr:
„Die CDU hat sich als Opposition entschieden, einen Untersuchungsausschuss zum Mordfall Carolin zu beantragen. Das ist ihr gutes parlamentarisches Recht, aber aus unserer Sicht völlig überflüssig. Ich habe den starken Eindruck, dass die CDU eher wahltaktische als sachliche Gründe verfolgt. Wer wirklich ernsthaft einen sachlichen Beitrag zur Aufklärung will, verhält sich anders und zieht nicht grundlos aus dem Rechtsausschuss aus.“
Der Minister habe dem Rechtsausschuss umfangreich und rückhaltlos berichtet. Jeder Abgeordnete hatte die Möglichkeit, Akten einzusehen. Dabei sei klar geworden, dass die Staatsanwaltschaft keine rechtliche Handhabe hatte, Maik S. am Ende der Haft in Sicherungsverwahrung nehmen zu lassen.
Nach Ansicht von Mohr ist der Sachverhalt vollständig dargelegt worden. Darüber kann im Rechtsausschuss gesprochen werden. „Da die CDU-Vertreter im Rechtsausschuss den gesamten vom Minister auf den Tisch gelegten Sachverhalt im Ergebnis offensichtlich rechtlich anders bewerten als die Koalitionsfaktionen, habe ich eine Anhörung unabhängiger Sachverständiger beantragt, die von den Koalitionsfraktionen einstimmig beschlossen wurde“, so Mohr.
Der SPD-Politiker kündigte an, dass die beiden entscheidenden Fragen nach einer nachträglichen Sicherungsverwahrung gegen Maik S. und nach den Gründen für das Fehlschlagen der Resozialisierungsmaßnahmen von objektiven Experten geklärt werden sollen. Klaus Mohr: „Wir gehen davon aus, dass unsere Einschätzung, wonach keine Anhaltspunkte für Fehler der Verantwortlichen in der Justiz vorliegen, durch die Anhörung bestätigt wird.“