SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Gebührenabschlag für ostdeutsche Rechtsanwälte wird aufgehoben Der justizpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Bodo Krumbholz, hat das gestern ergangene Urteil des Bundesverfassungsgericht begrüßt, welches den Gebührenabschlag für ostdeutsche Rechtsanwälte für verfassungswidrig erklärt.
Krumbholz: "Diese Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts stellt einen weiteren Schritt auf dem Weg zur inneren Einheit und der Angleichung der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik dar."
Nach Auffassung der Richter war es mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nicht mehr vereinbar, dass die gesetzlichen Gebühren von Rechtsanwälten mit Kanzlei in den neuen Ländern um 10 % ermäßigt werden. Die entsprechende Regelung darf nun höchstens bis zum Ende dieses Jahres weiter angewendet werden. Mit der Gebührenermäßigung sei der Gesetzgeber im Jahr 1990 sozialen Erwägungen gefolgt und wollte den unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnissen der in den neuen Ländern Rechnung tragen.
Krumbholz: "Seit dem 1. Januar 2000 können Anwälte in Rechtsstreitigkeiten sowohl vor den Gerichten im Osten wie im Westen des Bundesgebiets beruflich tätig werden. Das ursprüngliche Nebeneinander zweier räumlich getrennter Bereiche gibt es seitdem nicht mehr. Damit ist die anfängliche Rechtfertigung für die Gebührenermäßigung entfallen".