SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Abschaffung der Mindestfinanzgarantie war alternativlos/ Gemeinsame Verantwortung für Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen wahrnehmen Zur heutigen Entscheidung des Greifswalder Landesverfassungsgerichts zur Beschwerde von vier Kommunen zum geänderten Finanzausgleichgesetz erklärt der Sprecher für Haushalts- und Finanzpolitik der SPD-Landtagsfraktion, Rudolf Borchert:
„Für mich ist die heutige Entscheidung des Landesverfassungsgerichts keine Überraschung, sondern bestätigt die Einschätzungen, die es in der SPD-Landtagsfraktion zu den Aussichten dieser Beschwerde gab. Das Ergebnis entspricht somit den Erwartungen.“
Borchert betont, dass diese Entscheidung kein Grund zur Schadenfreude sei. „Ich nehme schon zur Kenntnis, dass die finanzielle Situation der Kommunen außerordentlich prekär ist. Insofern ändert sich nichts an der gemeinsamen Verantwortung, die finanzielle Situation der Kommunen zu verbessern. Dazu gehört aber auch die Erkenntnis, dass die Abschaffung der Mindestfinanzgarantie durch die schlechte Haushaltslage des Landes alternativlos war. Dies hat das Landesverfassungsgericht mit dem jetzigen Urteil klar bestätigt.“
„Eine Verbesserung der Haushaltssituation der Kommunen ist grundsätzlich nur durch eine Steuerpolitik zu erreichen, die das Ziel hat, die Einnahmesituation des Staates entscheidend zu verbessern“, sagt der Haushalts- und Finanzexperte der SPD-Landtagsfraktion.