SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Rechtsausschuss für sämtliche Justizbelange zuständig Zur heutigen Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Klärung von Sachverhalten im Bereich des Justizministeriums erklärt das SPD-Mitglied im Rechtsausschuss des Landtages, Klaus Mohr:
„Es ist natürlich das gute Recht der Opposition, die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu beantragen. Ein solcher Untersuchungsausschuss muss dabei immer verbunden sein mit dem Ziel, Tatbestände im öffentlichen Interesse aufzuklären.“
Dieses Ziel verfolge auch der Rechtsausschuss, der sich in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv mit den beiden Themenkomplexen Mordfall Carolin und Arbeitsfähigkeit der Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg beschäftigt habe.
Klaus Mohr: „Der Rechtsausschuss ist, wie die Bezeichnung ja auch schon sagt, der zuständige Ausschuss für alle die Justiz betreffenden Fragen. Insofern obliegt es diesem Ausschuss natürlich auch, alle strittigen Fragen im Zusammenhang mit dem Handeln der Justizbehörden in diesem Land zu klären. Dieser Aufgabe und dieser Pflicht zur Aufklärung ist der Rechtsausschuss bislang sehr umfangreich und sehr verantwortungsvoll nachgekommen.“
Nach Aussage von Klaus Mohr sind die Vertreter der SPD-Fraktion im Rechtsausschuss zu der Auffassung gelangt, dass nach drei Sitzungen und einer insgesamt über zehn stündigen Beratung der beiden streitgegenständlichen Themen, alle relevanten Tatsachen auf dem Tisch liegen. „Um es klar zu sagen: Die gegen die Justizbehörden im Mordfall Carolin erhobenen Vorwürfe halten wir demnach für nicht begründet“, so Mohr.
Mohr begründet dies vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung im Sinne von § 66b StGB im Urteil vom 25.11.2005. „Danach gelangen wir zu der Auffassung, dass die zuständigen Justizbehörden hier keine rechtliche Möglichkeit hatten, den Täter Maik S. über seine Haftzeit hinaus festzuhalten. Weiterhin ergaben sich aus unserer Sicht auch keine Anhaltspunkte für Versäumnisse bei den Strafvollzugsbehörden.“
Klaus Mohr: „Für die SPD kann ich sagen, dass wir im Rechtsausschuss auf der Grundlage von unabhängigen Expertenbefragungen klären möchten und klären werden, ob unsere Bewertung der Dinge zutreffend ist oder nicht. Der CDU wird es nicht gelingen, mit ihrem Einsetzungsantrag dem Rechtsausschuss, der für sämtliche Justizbelange zuständig war und immer noch ist, vorzuschreiben, wie er zu arbeiten hat.“