SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Erste Lesung des Gesetzentwurfs Anlass für den Gesetzentwurf des Innenministeriums zur Neuordnung des Beamtenrechts in Mecklenburg-Vorpommern ist die Förderalismusreform, die dem Land zahlreiche Kompetenzen im Beamtenrecht gibt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung will nun das Alter für die Pensionierung auch von Berufsfeuerwehrleuten, Polizisten und Justizvollzugsbeamten um zwei Jahre heraufsetzen.
Der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Heinz Müller betonte in der Landtagsdebatte, dass in der Beratung des Gesetzentwurfs sehr genau geprüft werden müsse, „wer überhaupt die heutige Altersgrenze erreicht und ob nicht bereits heute bei einem großen Teil der Beamten gesundheitliche Gründe zu einer vorzeitigen Pensionierung führen“. Er warf in diesem Zusammenhang auch die Frage auf, ob es hier nicht in erster Linie darum gehe, quasi durch die Hintertür die Pensionen dieser Beamten zu kürzen, die aufgrund ihrer beruflichen Belastungen kaum in der Lage seien, die reguläre Altersgrenze zu erreichen und dann mit Kürzungen ihrer Altersbezüge rechnen müssten. Eine Klärung könne hier eine Anhörung aller Betroffenen, sowohl der Beamtenschaft als auch der Arbeitgeberseite auf Landes- wie auch auf kommunaler Ebene, herbeiführen.
Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und der LINKEN zur weiteren Beratung in den Innenausschuss überwiesen.