Sozialausschuss beschließt Novellierung des Heilberufsgesetzes – Anregungen und Wünschen aus der Praxis weitestgehend entsprochen In der heutigen Sozialausschusssitzung des Landtages wurde das Heilberufsgesetz abschließend beraten. Das Heilberufsgesetz gibt den Rahmen für die Ausübung von Berufen im Gesundheitsbereich vor, zum Beispiel für Ärzte, Zahnärzte und Physiotherapeuten. Der Landtag wird das Heilberufsgesetz in seiner nächsten Sitzung Anfang März beraten.
Nach Angaben des gesundheitspolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Norbert Nieszery, wurden in der diesbezüglichen Anhörung zu diesem Gesetzentwurf von den Expertinnen und Expertinnen viele Änderungswünsche vorgebracht. Nieszery weist daraufhin, dass den meisten dieser Wünsche durch die Koalitionsfraktionen Rechnung getragen werden konnte. Dies betrifft die Anregungen der Kammern der Ärzte, der Tierärzte, der Zahnärzte und Apotheker sowie des Berufsgerichts für die Heilberufe.
Das Heilberufsgesetz stammt aus dem Jahr 1993, wurde 2004 novelliert und wird nun den heutigen Gegebenheiten angepasst. „Ein Bereich der Novellierung des Heilberufsgesetzes bezieht sich auf die Aufbewahrung der Patientenakten, wenn ein Arzt seine Praxis aufgibt. Dies ist datenschutzrechtlicher eine schwierige Angelegenheit. Ich denke, wir haben diese Problematik einer guten Lösung zugeführt“, so Dr. Nieszery.
Weiterhin werden Vorgaben der EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe durch dieses Gesetz in Landesrecht umgesetzt. Dies bezieht sich auf die Überprüfung von Qualifikationen der Berufsangehörigen aus Staaten der EU, den Informationsaustausch und die Verwaltungszusammenarbeit der zuständigen Behörden und die Unterrichtungspflicht über disziplinarische und strafrechtliche Sanktionen. Ferner werden im Gesetz Fragen der Weiterbildung, der Disziplinarverfahren, des Rügerechts der Kammern, der Ausstellung von Ausweisen und vieles mehr geregelt.
Nieszery. „Ich bin der Auffassung, dass wir gemeinsam eine praxisnahe Novellierung des Heilberufsgesetzes vorgenommen haben. Dabei haben uns die jahrelangen Erfahrungen der Praxis mit diesem Gesetz geholfen. Insbesondere die Anregungen derjenigen, die mit diesem Gesetz täglich arbeiten müssen, waren sehr hilfreich. Wir haben sie auch zum großen Teil aufgenommen. Denn gerade für Mecklenburg-Vorpommern als Gesundheitsland ist ein praktikables und praxisnahes Heilberufsgesetz notwendig.“
27. Februar 2008