Auf ihrer Fraktionsklausur beschäftigte sich die SPD-Landtagsfraktion heute mit der Zukunft des Länderfinanzausgleichs und Konsequenzen, die sich aus dem Ende des Solidarpaktes II Ende 2019 ergeben. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Norbert Nieszery:
„Die bevorstehenden Klagen der Länder Bayern und Hessen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Länderfinanzausgleich bedeuten einen Angriff auf die Solidargemeinschaft der Länder. Der Länderfinanzausgleich existiert seit Bestehen der Bundesrepublik. Er hat sich in dieser Zeit als verfassungsgemäßes, finanzpolitisch sachgerechtes Instrument zum Ausgleich bestehender Finanzkraftunterschiede bewährt. Davon haben auch Bayern und Hessen in erheblichem Maße profitiert. Statt jetzt eine juristische Auseinandersetzung anzustreben, wäre die Suche nach einer politischen Lösung bei der Neuordnung der Finanzbeziehungen ab 2019 sicherlich die klügere Alternative. Und das geht nur miteinander und nicht gegeneinander. Vor allem aber Herr Seehofer scheint den grundgesetzlich verankerten Solidaritätsgedanken aus populistischen Wahlkampfgründen aufkündigen zu wollen.
Mecklenburg-Vorpommern bereitet sich bereits jetzt auf die Zeit nach 2019 vor. Wir wissen, dass die Unterstützungsleistungen geringer werden und wir unsere Entscheidungen darauf ausrichten müssen. Dieser Verantwortung stellen wir uns. Dabei ist die seriöse Finanzpolitik, die wir in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren betreiben die beste Grundlage, um selbstbestimmt die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich zu meistern. Im Gegenzug setzen wir auch nach 2019 auf die Solidarität der Länder. Ein fairer Länderfinanzausgleich und ein neuer Solidarpakt sind auch weiterhin notwendig, um das Ziel angeglichener Lebensverhältnisse in Gesamtdeutschland zu erreichen. Dabei plädiere ich für ein solidarisches Gesamtkonzept, das sich nicht an den Himmelsrichtungen orientiert, sondern an der Bedürftigkeit ausgerichtet ist.“