SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Heinz Müller: Klarstellung in der Gesetzesvorlage war notwendig


In der heutigen Sitzung des Innenausschusses fand ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen breite Zustimmung, mit dem in rechtlich eindeutiger Weise auch die Feuerwehrleute in die neue Pensionsregelung einbezogen werden. Zur Erinnerung: am 11. November 2009 wurde zwischen den Koalitionsfraktionen Einigkeit darüber erzielt, dass für diejenigen Beamten, die den besonderen Belastungen des Schichtdienstes ausgesetzt sind, eine abgestufte Pensionsregelung gelten soll: pro 2 Berufsjahre im Schichtdienst soll ein Beamter einen Monat früher in Rente gehen können.

Dazu der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Heinz Müller: „Die heutige Präzisierung war notwendig geworden, weil Irritationen darüber aufgetaucht sind, ob Feuerwehrleute auch in den Genuss der neuen Pensionsregelung kommen würden. Dies ist nun in rechtlich eindeutiger Weise in der Gesetzesvorlage geregelt worden. Selbstverständlich dürfen Feuerwehrleute nicht gegenüber Polizisten oder Justizvollzugsbeamten benachteiligt werden!“