SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Borchert: Das Land sollte gegebenenfalls eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen In der Aktuellen Stunde heute im Landtag erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecher, Rudolf Borchert:
„Wir unterstützen die Bestrebungen im Zuge der Föderalismusreform II konkretere und wirksamere Schuldengrenzen einzuführen. Sie sollte aber 0,75 Prozent des BIP nicht unterschreiten. Denn Schuldenbremsen dürfen konjunkturpolitisch nicht kontraproduktiv wirken und einer wachstumsorientierten Wirtschaftspolitik nicht im Wege stehen.
Da nicht alle Länder die gleichen Ausgangsvoraussetzungen haben, sind auch wir grundsätzlich für Konsolidierungshilfen für hochverschuldete Länder. Wir lehnen aber strikt jeden Versuch ab, Mecklenburg-Vorpommern auf diesem Wege zu einem Geberland zu machen und uns zu zwingen, in diesen Konsolidierungsfonds bei einer Laufzeit von fünf Jahren insgesamt 35-40 Millionen Euro einzuzahlen.
Falls eine Mehrheit der Länder im Bundesrat dies gegen den Willen von Mecklenburg-Vorpommern beschließen sollte, sollte das Land eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen. Denn die Haushaltsautonomie der Länder gemäß Artikel 109 des Grundgesetzes darf nicht verletzt werden.“