SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Manfred Dachner: Entscheidend für die Zukunft sind eine Modernisierung der  Sicherheitsarchitektur und eine effektivere parlamentarische Kontrolle

Der sicherheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Manfred Dachner hat heute im Landtag seine Auffassung bekräftigt, dass Öffentlichkeit zwar Voraussetzung und wichtiges Element  parlamentarischer Kontrolle ist, im Bereich der Überwachung von Nachrichtendiensten aber nicht ohne weiteres möglich sei. Bei Letzterem müsse nämlich berücksichtigt werden, inwieweit die nachrichtendienstliche Arbeit durch Öffentlichkeit massiv beeinträchtigt würde. Dass die Ausübung umfassender Kontrollkompetenzen (siehe unten) in der Regel nicht öffentlich erfolgen könne, liege deshalb auf der Hand.

Die Parlamentarische Kontrollkommission arbeite in einem sensiblen Spannungsfeld zwischen der Pflicht zur Geheimhaltung einerseits und dem Erfordernis einer effizienten Kontrolle der Nachrichtendienste andererseits. Deshalb tage die Parlamentarische Kontrollkommission grundsätzlich in nichtöffentlicher Sitzung und ihre Mitglieder sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet. Dies diene neben dem Geheimschutz als solchem übrigens zugleich dem Zweck, dass die Regierung keine Informationen aus dem Gesichtspunkt einer Gefahr für die Vertraulichkeit zurückhalten dürfe.

Dachners Fazit: „Entscheidend für die Zukunft sind angesichts der Ereignisse aus der jüngsten Vergangenheit vielmehr Fragen wie die einer rechtsstaatlichen Regelung und Kontrolle des Einsatzes von V-Leuten, des Informationsaustausches zwischen den verschiedenen Behörden sowie einer noch effizienteren parlamentarischen Kontrolle. Eine Öffnung der PKK-Sitzungen kann zur Lösung dieser genannten Probleme keinen Beitrag leisten. Vielmehr müsse man bei den GRÜNEN davon ausgehen, dass sie mit dem Gesetzentwurf perspektivisch die gänzliche Abschaffung des Verfassungsschutzes im Auge haben.“

 

Zur Parlamentarische Kontrollkommission (PKK): In Angelegenheiten des Verfassungsschutzes des Landes unterliegt die Landesregierung der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission. Das Innenministerium hat die PKK umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde, das Lagebild und über die Vorgänge von besonderer Bedeutung sowie über sonstige Einzelfälle zu unterrichten. Die Mitglieder der PKK können vom Innenministerium alle für ihre Kontrollaufgaben erforderlichen Auskünfte, Unterlagen, Akten- und Dateneinsicht, Stellungnahmen und den Zutritt zur Verfassungsschutzbehörde verlangen sowie bei besonderem Aufklärungsbedarf Bedienstete und Auskunftspersonen zum Sachverhalt befragen.