Zur heutigen Landtagsdebatte zum Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz erklärt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Jörg Heydorn:
„Das Gesetz wurde im vergangenen November beschlossen. Damit wurde die Finanzierung der Freien Wohlfahrtspflege neu geregelt. Zudem wurden Berichtspflichten eingeführt, um mehr Transparenz zu schaffen. Auch wurde damit die Grundlage geschaffen, um die Beratungslandschaft auf der kommunalen Ebene neu zu ordnen. Letzteres sollte ursprünglich zum 1.1.2021 von der kommunalen Ebene umgesetzt werden. Zum damaligen Zeitpunkt war das auch realistisch. Infolge der Corona-Krise kam es jedoch zu Verzögerungen. Das ist nachvollziehbar. Die Umsetzung soll daher um ein Jahr verschoben werden. Die Landesregierung hat zugesichert, eine entsprechende Gesetzesänderungen im geordneten Verfahren und unter Beteiligung der Betroffenen in den Landtag einzubringen. Ein Gesetzentwurf wird derzeit erarbeitet.
Die Linksfraktion greift das auf und will nun ein Gesetz durchs Parlament peitschen, das möglichst schon am Freitag beschlossen werden soll. Wir lehnen das ab. Einen zwingenden Grund für dieses Eilverfahren gibt es nicht. Zudem wäre eine Beteiligung der Betroffenen dann auch nicht möglich. Gegen ein geordnetes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren spricht nichts.“