Der Bundesrat hat auf seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass die bisherige befristete Ausnahme-Regelung zum Moped-Führerschein mit 15 regulär im Straßenverkehrsgesetz und der Fahrerlaubnisverordnung verankert wird. Hierzu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Jochen Schulte:
„Gerade in Mecklenburg-Vorpommern können Jugendliche vom Moped-Führerschein mit 15 profitieren. Daher ist es zu begrüßen, dass aus der Ausnahme nun die Regel wird. Denn insbesondere in den ländlichen Regionen profitieren wir von der zusätzlichen Mobilitätsoption auch gesellschaftlich. Jugendliche können auch außerhalb des eigenen Wohnorts Verantwortung übernehmen und Engagement zigen, sei es im Sportverein oder bei der Jugendfeuerwehr, ohne dabei auf ihre Eltern angewiesen zu sein. Das entlastet Familien deutlich und ermöglicht Jugendlichen aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch dort, wo der Bus nur zweimal am Tag vorbeifährt.
Und da es in der Kategorie Moped nicht mehr nur Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gibt, sondern inzwischen auch brauchbare Modelle mit reinem Batterieantrieb, ist die klimafreundliche Teilnahme an der nächsten Fridays-For-Future-Demo auch problemlos möglich.“
Hintergrund
Mit dem Führerschein AM können Kleinkrafträder mit einer Spitzengeschwindigkeit von bis zu 45km/h und einer maximalen Leistung von 4kW geführt werden. Auch bestimmte motorisierte Dreiräder bzw. Quads mit entsprechenden Gewichts- und Leistungsbeschränkungen fallen unter diese Führerscheinklasse. In der ehemaligen DDR standen vor allem die Simson S51 und die Schwalbe für diese Kategorie, umgangssprachlich als Mopeds bezeichnet.
Die neue Regelung ermöglicht es allen Bundesländern, die Option zur Nutzung von AM15 zu ziehen. Gültig ist die Fahrerlaubnis nur in den Bundesländern, die hiervon Gebrauch machen. Mit dem Führerschein dürfte man aktuell also auch nach Brandenburg oder Sachsen-Anhalt einfahren, nicht aber nach Schleswig-Holstein oder Niedersachen. Die beiden letztgenannten haben durch die Änderung aber jetzt die Möglichkeit, AM15 auch in ihren Bundesländern einzuführen. Die bisherige Ausnahmeregelung ist befristet und wäre am 30. April 2020 ausgelaufen. Mit der Gesetzesänderung wird die Ausnahme ab 1. Mai 2020 zur Regel.
29. November 2019