SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
SPD-Landtagsfraktion lehnt eine grundgesetzlich geregelte Schuldenbremse ab Sperrfrist: Ende der Rede!
Die SPD-Landtagsfraktion hat gemeinsam mit der CDU-Fraktion in der heutigen Landtagssitzung einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, der zwar das Instrument einer Schuldenbremse grundsätzlich für notwendig hält, sich jedoch gegen eine grundgesetzliche Regelung zu Lasten der Landesparlamente ausspricht. Nach Ansicht der SPD-Landtagsfraktion schränkt die von der Bundesregierung geplante Festschreibung einer Schuldenregel für die Länder im Grundgesetz das Budgetrecht des Landtages in eklatanter Weise ein. Denn: Das Budgetrecht, das „Königsrecht der Parlamente“, könne nur durch die konstruktive Mitwirkung des Landesparlaments eingeschränkt werden.
Bedauerlicherweise ist die CDU-Fraktion im Schweriner Landtag bisher nicht bereit, zusammen mit der SPD im Bundesrat gegen die Schuldenregel zu stimmen. „Die beabsichtigte Schuldenbremse im Grundgesetz ist ein eindeutiger Affront gegenüber allen Landesparlamenten. Wenn die Mehrheit im Bundesrat die Schuldenregel tatsächlich beschließen sollte, muss aus Sicht der SPD-Fraktion geprüft werden, wie die Budgethoheit des Landtags verteidigt werden kann – notfalls mit Hilfe einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Norbert Nieszery.
Und der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Rudolf Borchert abschließend: „Es kann nicht sein, dass die heutige Politikergeneration künftigen Parlamenten Regeln auferlegt, die die Handlungsfähigkeit des Staates entscheidend einschränken. Der Staat benötigt finanzpolitische Spielräume, um antizyklisch und konjunkturpolitisch stabilisierend zu wirken. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern bewiesen, dass wir eine sparsame Haushaltspolitik inklusive Rückführung der Verschuldung hinbekommen. Wir haben dafür keine Schuldenregel in der Landesverfassung benötigt und ich bin der Meinung, wir brauchen auch zukünftig keine. Und wenn, dann keine vom Bund aufgezwungene, sondern eine, die der Landtag in freier Entscheidung beschlossen hat.“