Weitere Änderungsvorschläge vorurteilsfrei in der nächsten Wahlperiode beraten Der Landtag hat sich heute abschließend in 2. Lesung mit der Änderung der Landesverfassung beschäftigt. Dazu hat der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Volker Schlotmann, in seiner Rede festgestellt:
„Es ist gut und richtig, dass alle hier im Landtag vertretenen Fraktionen sich auf diesen Gesetzentwurf verständigt haben. Das ist ein gutes Signal nach außen!“
Volker Schlotmann betonte: „Ich habe es als sehr positiv empfunden, dass die Verabredung gehalten hat, dass die Punkte, die letztlich nicht aufgenommen wurden, dann auch nicht in die Öffentlichkeit gebracht wurden.“ Nicht die Urheberschaft eines Punktes sei wichtig, sondern die Einigung zum Gesamt-Gesetzentwurf. „Gemeinsamkeit erfordert immer auch Verlässlichkeit und die war hier zu jeder Zeit gegeben“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende.
Nach der 1. Lesung des Gesetzentwurfes habe vor allem die Verlängerung der Wahlperiode des Landtages von 4 auf 5 Jahre im Mittelpunkt der Öffentlichkeit gestanden. Volker Schlotmann: „Die vierjährige Legislaturperiode hat sich insbesondere für komplexe Gesetzesvorhaben als zu kurz erwiesen. Nicht zuletzt, weil Wahlkampfzeiten inhaltliche parlamentarische Arbeit nicht zulassen. Wir sind uns sicher, dass eine längere Wahlperiode die Kontinuität und Effizienz im Landtag verbessert.“
Aber auch die Erweiterung der Staatszielbestimmungen sei von nicht minderer Bedeutung. Dazu gehöre die Einführung des Tierschutzes in die Landesverfassung, die Erweiterung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen, der Schutz von alten Menschen und Menschen mit Behinderungen in einem gesonderten Artikel der Verfassung und die Senkung des Quorums für Volksbegehren. Jeder einzelne Punkt verdiene Beachtung, so Schlotmann.
In seiner Rede ging der Fraktionsvorsitzende auf zwei weitere Vorschläge ein, die vom Bund der Steuerzahler auf der einen Seite und vom Städte- und Gemeindetag auf der anderen Seite unterbreitet wurden.
So hat der Bund der Steuerzahler vorgeschlagen, die Zahl der Abgeordneten im Landtag zu reduzieren. Der Städte- und Gemeindetag hat die verfassungsrechtliche Verankerung der Mitwirkung der kommunalen Verbände bei solchen Gesetzen gefordert, von denen sie betroffen sind.
Volker Schlotmann: „Ich halte es nicht für sinnvoll und es würde beiden Anliegen auch nicht gerecht, jetzt in einem Hau-Ruck-Verfahren darüber zu entscheiden.Meine Fraktion ist bereit, über beide Punkte in der nächsten Wahlperiode vorurteilsfrei zu reden, in einem geordneten Verfahren, ohne Eile, mit sorgsamer Prüfung! Dies ist kein Verschieben auf den Sankt-Nimmerleins-Tag, nein, dass ist genau das Verfahren, mit dem wir heute die Verfassungsänderung zu einem Erfolg und auf den Weg bringen.“
27. Juni 2006