SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Aussagen anderer Experten im Untersuchungsausschuss damit bestätigt Zu den heutigen Ausführungen des Generalstaatsanwaltes im Untersuchungsausschuss äußert sich der Obmann der SPD-Landtagsfraktion, Bodo Krumbholz:
„Nach seinen politischen Äußerungen im Untersuchungsausschuss vor zwei Wochen, die seine Aussagen zum Untersuchungsgegenstand überschatteten, bin ich froh, dass der Generalstaatsanwalt heute sachlich geblieben ist und zu dem staatsanwaltlichen Handlungsspielraum im Fall Maik S. vorgetragen hat. Für mich bleiben danach keine Fragen mehr offen. Generalstaatsanwalt Martensen hat letztlich nochmals das bestätigt, was der Vorsitzende Richter am Landgericht Marburg, Dr. Wolf, vergangene Woche und etliche andere Praktiker und Hochschullehrer der Rechtswissenschaften vor dem Ausschuss ausgesagt haben. Eine Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung war bei Maik S. aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Es fehlte ganz einfach an dem Vorliegen während der Haftzeit bekannt gewordener neuer Tatsachen und ‚diese sind erst der Türöffner zur Prüfung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung’, so der Generalstaatsanwalt wörtlich.“