Erben von „Omas Häuschen“ haben nichts zu befürchten - Ablehnung kurzfristiger „Schnellschüsse“ vor endgültiger Regelung durch große Koalition auf Bundesebene Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rudolf Borchert, begrüßt das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Erbschaftsteuerrecht ausdrücklich. Zukünftig müssen alle Vermögensarten grundsätzlich gleich behandelt werden. Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, bis 2008 den Beschluss vom Karlsruhe verfassungsgemäß umzusetzen.
Es gehe aber nicht nur um Rechtssicherheit, sondern auch darum, dieses Urteil als Chance zu nutzen, das Erbschaftssteueraufkommen in Deutschland deutlich zu erhöhen. Der Staat brauche eine dauerhafte Sicherung seiner Einnahmen, um insbesondere mehr Geld für Kinder, Bildung und Familien einsetzen zu können.
Durch eine Erweiterung der Bemessungsgrundlagen könne mit dieser Landessteuer deutlich mehr eingenommen werden als die 3,7 Milliarden Euro bundesweit im Jahr 2006. Mecklenburg-Vorpommern plane für das laufende Jahr 2007 Einnahmen in Höhe von 6 Mio. Euro, profitiere aber auch indirekt über den Länderfinanzausgleich vom Erbschaftssteueraufkommen anderer Bundesländer.
Selbstverständlich müssten die Erben von „Omas Häuschen“ und kleinen Handwerksbetrieben durch angemessene Freibetragsregelungen bei der Besteuerung geschützt werden. Es gehe also nicht um die Schröpfung des „kleinen Mannes“.
Rudolf Borchert ist im Zusammenhang mit dem Karlsruher Urteil gegen einen kurzfristigen Steuernachlass für Betriebserben, wie er von der großen Koalition in Berlin vorgesehen ist: „Es macht keinen Sinn, innerhalb kürzester Zeit das Erbschaftssteuergesetz zweimal zu ändern. Wir brauchen ein Erbschaftssteuergesetz, das als Gesamtpaket sowohl Rechtssicherheit als auch eine deutliche Erhöhung des Erbschaftssteueraufkommens sichert.“
01. Februar 2007