Jörg Heydorn: Blick ins Gesetz hilft gegen Falschbehauptungen!
In der heutigen SVZ behauptet Peter Brill, Schweriner Stadtvertreter der Linksfraktion, das neue Kifög lege fest, dass nur noch Kinder bis zum Erreichen des zehnten Lebensjahres im Hort betreut werden könnten. Dem widersprach mit großer Entschiedenheit der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Jörg Heydorn aus Schwerin:
„Was Herr Brill da äußert, ist grober Unfug! Entweder er ist nicht in der Lage, einen Gesetzestext zu lesen, oder er will das neue Kifög bewusst missverstehen. Fakt ist, dass im Gesetz in keiner Weise von einer Altersbeschränkung für den Hortbesuch die Rede ist. Vielmehr werden Kinder im Hort bis zum Ende des Besuchs der Grundschule gefördert – egal, ob dies mit 10 oder 11 oder 12 Jahren der Fall ist. In besonderen Fällen ist sogar eine Hortförderung bis zum Ende der Jahrgangsstufe 6 möglich. Herr Brill sollte sich lieber schlau machen, bevor er solche unqualifizierten öffentlichen Äußerungen macht, die die Eltern in unserer Stadt bloß verunsichern!“
Der Gesetzestext im Wortlaut:
„In Horten werden Kinder vom Eintritt in die Schule bis zum Ende des Besuchs der Grundschule gefördert. Eine darüber hinausgehende Hortförderung erfolgt längstens bis zum Ende der Jahrgangsstufe 6 in den Fällen, in denen eine dem Kindeswohl entsprechende Bildung, Erziehung und Betreuung wegen der individuellen Entwicklung des Kindes oder seiner familiären Situation nicht gewährleistet ist, und in den Fällen, in denen das Kind nicht in der Lage ist, seinen außerschulischen Alltag selbstständig zu bewältigen.“ § 2 Abs. (5) Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern