Maßnahmepaket zur Bekämpfung unerlaubter Werbeanrufe von Ministern Zypries und Seehofer kommt rechtzeitig vor dem Weltverbrauchertag am 15. März 2008 Die Sprecherin für Verbraucherschutz der SPD-Landtagsfraktion M-V, Angelika Peters, hat heute ausdrücklich die Regelungen begrüßt, wonach künftig Verstöße gegen das gesetzliche Verbot belästigender Telefonanrufe mit einem Bußgeld bis zu 50.0000 Euro geahndet werden können und Rufnummern bei Werbeanrufen nicht mehr unterdrückt werden dürfen.
So soll der bereits bestehende Paragraph 7 im „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“, nach dem Telefonwerbung ohne Einwilligung des Verbrauchers verboten ist, durch die Sanktionsmaßnahmen an Schlagkraft gewinnen. Das von den Bundesministern Zypries und Seehofer vorgestellte Maßnahmepaket vereinfacht auch das Recht, am Telefon abgeschlossene Verträge zu widerrufen.
Die Bundesregierung nimmt sich mit dem Gesetzesvorhaben eines weit verbreiteten Problems an. Laut einer Umfrage des forsa-Instituts im Herbst 2007, fühlen sich 86 Prozent der Bevölkerung durch unlautere Werbeanrufe belästigt. Dabei wurden die Angerufenen nicht nur beworben, sondern häufig auch direkt oder verschleiert zu Vertragsabschlüssen oder zur Änderung bestehender Verträge genötigt. Besonders häufig wurde dabei ein Vertragswechsel im Telekommunikationsbereich vorgenommen, obwohl die Kunden nur ihre Einwilligung zur Zusendung von Informationen gegeben hatten. Künftig muss der Wille zur Vertragsänderung bzw. zum Anbieterwechsel schriftlich nachgewiesen werden.
„Um den Verbraucher und seinen Geldbeutel besser zu schützen, sollte der Entwurf jetzt möglichst zügig beschlossen werden. Ich unterstütze im Übrigen ausdrücklich den Aufruf des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, am 15. März zum Weltverbrauchertag kritisch Bilanz zu ziehen. Unter dem Motto „Strom sparen. Konto & Klima schonen“, finden in vielen deutschen Städten, auch in Mecklenburg-Vorpommern, Informationsveranstaltungen und Projekte statt“, so Angelika Peters abschließend.
12. März 2008