SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Jörg Heydorn: Praktische und bürokratiearme Umsetzung läuft auf Hochtouren

Von den rund 1,6 Mrd. Euro, die aufgrund des Hartz IV-Kompromisses für ein Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder zur Verfügung stehen, entfallen ca. 46 Mio. € auf Mecklenburg-Vorpommern. Zusätzliche rund 215 Mio. Euro entlasten die Kommunen bis 2015 von den Kosten der Grundsicherung im Alter.

Unabhängig davon, so bekräftigte der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jörg Heydorn, bleiben die den Kommunen vom Land zur Verfügung gestellten 7 Mio. Euro weiterhin erhalten, um bedürftigen Kindern nach wie vor kostenlose Verpflegung anbieten zu können:

„Besonders positiv ist aus meiner Sicht, dass anstatt der Bundesagentur für Arbeit die Kreise und kreisfreien Städte Träger dieser Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder sein werden. Und dass nicht nur Kinder aus Hartz IV-Familien, sondern auch andere bedürftige Familien, die Wohngeld und/oder Kinderzuschlag bekommen, in die Leistungen einbezogen sein werden. Die Landesregierung wird nun zügig das Landesausführungsgesetz zum SGB II anpassen, damit die Kinder rasch von dem schwer erkämpften Kompromiss profitieren können und auch die Kommunen durch die Paketlösung in der nächsten Zeit kräftig entlastet werden.“

Hintergrund

Bildungs- und Teilhabepaket: Rund 23 Mio. € stehen für die eigentlichen Teilhabemaßnahmen zu Verfügung. Diese sollen mit einem gesonderten Zuweisungsschlüssel so auf die Kommunen verteilt werden, dass sie zielgenau dort ankommen, wo bedürftige Kinder leben. Weitere ca. 11 Mio. € entfallen auf Mittagessen der Hortkinder und zusätzliche Schulsozialarbeiter. Die übrigen ca. 12 Mio. € entfallen insbesondere auf Kosten der Unterkunft (Warmwasser) und auf Erstattung der kommunalen Mehraufwendungen zur Umsetzung des Bildungspaketes. Unabhängig hiervon ist in § 19 Absatz 7 Kindertagesförderungsgesetz geregelt, dass den Kommunen vom Land 7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, damit sie auf die Erhebung der häuslichen Ersparnis bei der Verpflegung von Kindern aus sozialschwachen Familien verzichten. Und das soll und das muss so bleiben, damit der kostenlose Zugang zu Verpflegung für bedürftige Kinder erhalten bleibt und nicht erschwert wird. Deshalb werden die bislang für die Kindertagesförderung in M-V eingesetzten Landesmittel auch weiter in unveränderter Höhe den Kindern und ihren Eltern in unserem Land zu gute kommen.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Die Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Zug um Zug bis 2015 durch den Bund führt zu einer deutlichen Entlastung der Kommunen. In Mecklenburg-Vorpommern haben die Landkreise und kreisfreien Städte in den Jahren 2012 bis 2015 eine voraussichtliche Einsparung in Höhe von ca. 124,6 Mio. €. Dies ist ein Betrag, der den Kommunen einem erheblichen Handlungsspielraum eröffnet! Hier ist derzeit der Bund aufgefordert, möglichst zeitnah die entsprechende gesetzliche Regelung vorzulegen, damit die Kommunen über einen gesicherten finanziellen Rahmen verfügen.