SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Anlässlich der Debatte über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz der Bundesregierung erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Dirk Friedriszik:

„Es geht nicht um die Schaffung neuer Straftatbestände und schon gar nicht um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern um die Durchsetzung geltenden Rechts in den sozialen Medien. Die Regelungen beziehen sich auf Inhalte, die den objektiven Tatbestand von Strafvorschriften erfüllen. Dazu zählen z.B. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und Bedrohung. Insofern sind die von der AfD-Fraktion in der Antragsbegründung geäußerten Bedenken an den Haaren herbeigezogen. Wenn es dort etwa heißt, es bestehe die Gefahr, dass politisch gefärbte Interessen das Gesetz zweckentfremden, damit Meinungen politischer Gegner verhindert werden, so sagt das viel über das Verständnis der AfD von unseren Rechtsstaat aus.“