SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Ethische Bewertung der Versuche soll stark aufgewertet werden – Versuche an Menschenaffen nur unter besonderen Voraussetzungen „Die aus dem Jahre 1986 stammende EU-Richtline über Mindeststandards bei Tierversuchen muss dringend den veränderten Bedingungen angepasst werden“, so die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion M-V, Angelika Peters. Zum Beispiel werde die Problematik gentechnisch veränderter Tiere durch die geltende Richtlinie überhaupt nicht erfasst. Auch neueste wissenschaftliche Erkenntnisse innerhalb der letzten 22 Jahre seien nicht berücksichtigt.
Angelika Peters begrüßt daher die gestern bekanntgewordene Vorlage einer geänderten Richtlinie durch die EU-Kommission. Mit dem Richtlinienentwurf werde aus Sicht des Tierschutzes eine wesentliche Verbesserung gegenüber der alten Richtlinie erreicht. So sollen zum einen Genehmigungsbedingungen verschärft und zum anderen eine Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit über durchgeführte Tierversuche eingeführt werden.
Während Tierschutzorganisationen ein generelles Verbot von Affenversuchen fordern, sollen Affenversuche - und unter besonderen Voraussetzungen auch Versuche an Menschenaffen – erlaubt bleiben, was Angelika Peters als Kompromiss zwischen Tierschutz und der Notwendigkeit der Erforschung lebensbedrohlicher menschlicher Erkrankungen wertet. „Entscheidend ist, dass die ethische Bewertung von Tierversuchen dem Entwurf nach stark aufgewertet werden soll. Das wird vielen Tieren in der Zukunft unnötige Qualen und Leiden ersparen“, so Peters.
Der EU-Ministerrat und das EU-Parlament müssen dem Entwurf noch zustimmen. Im Jahr 2005 gab es in der Europäischen Union mehr als 12 Millionen Tiere, an denen Experimente durchgeführt wurden.