Allgemeiner, umfassender, verfahrensunabhängiger Anspruch auf Zugang zu Informationen bei öffentlichen Stellen Der medienpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Siegfried Friese, stellt klar, dass das Ziel des Gesetzentwurfes zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Einführung eines allgemeinen und umfassenden, verfahrensunabhängigen Anspruches auf Zugang zu Informationen bei den öffentlichen Stellen des Landes ist.
Die Behörden sollen verpflichtet werden, insbesondere die Akteneinsicht zu ermöglichen. Hierbei wird auch die Nutzung der elektronischen Informationsmöglichkeiten und aller sonstigen kommunikativen Mittel geregelt. Die Informationen sollen jederzeit bürgerfreundlich verfügbar sein
Bereits jetzt haben Betroffene weitgehende Akteneinsichtsrechte. Weil aber eine bürgernahe Verwaltung soweit wie möglich transparent sein muss, soll das Recht auf die Einsichtnahme in Verwaltungsakten auch über den Kreis der Betroffenen hinaus ausgeweitet werden.
Friese: „Das Recht auf einen freien Informationszugang dient der besseren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den exekutiven Entscheidungsprozessen. Es ist für die Kontrolle der Verwaltung von wesentlicher Bedeutung und fördert die Transparenz und damit Legitimität, Effizienz und Verantwortung der Verwaltung gegenüber dem Bürger.“
Gleichzeitig lasse sich damit ein Beitrag zur Korruptionsvorbeugung in der öffentlichen Verwaltung erbringen. Die angestrebte Transparenz der öffentlichen Verwaltung ermögliche es jedem, auch von sich aus möglichem korrupten Verhalten von Bediensteten öffentlicher Stellen nachzugehen.
Friese abschließend: „In gewisser Weise ist die Stärkung der Bürgerechte durch das Informationsfreiheitsgesetz ein Gegengewicht zu den maßvollen, aber erforderlichen Erweiterungen der Eingriffsrechte der Sicherheitsbehörden im Rahmen anderer Gesetze.“
08. März 2006