Rudolf Borchert: Viele Aktivitäten vor Ort in Mecklenburg-Vorpommern würden ausgebremst
Der Landtag beschäftigte sich heute mit einem Antrag der Fraktion Die Grünen zum Thema „Energiewende braucht Beteiligungsmöglichkeiten“. Hierzu erklärt der energiepolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rudolf Borchert:
„Durch das geplante Kapitalanlagengesetz der Bundesregierung ergeben sich unmittelbare negative Auswirkungen auf die Bürgerbeteiligung bei der Energiewende. In der derzeitigen Entwurfsform würde das Gesetz mit einer Reihe von Forderungen die Bürgerbeteiligung entscheidend erschweren. Es besteht die begründete Sorge, dass zukünftig Projekte wie etwa Bürgerwindparks nicht mehr zu realisieren sind.
Hauptsächlich geht es dabei um drei Kritikpunkte. So legt das Gesetzbuch in seiner derzeitigen Fassung fest, dass die Eigenkapitalquote mindestens 40 Prozent beträgt. Realistisch im Bereich der Erneuerbaren Energien ist aber eine Quote von rund 10 Prozent. Weiterhin schreibt das Gesetz einen Mindestanteil von Privatanlegern in Höhe von 20.000 Euro vor. Klassische Bürgerbeteiligungen liegen aber weit unter dieser Summe. Drittens würden durch die Auflagen Genossenschafts- und andere Bürgerbeteiligungsmodelle quasi ausgeschlossen.
Gerade für Mecklenburg-Vorpommern hätte das geplante Kapitalanlagengesetz gravierende Auswirkungen. In unserem Land gibt es bisher nur wenige Bürgerwindparks, aber es gibt in den Kommunen viele dahingehende Aktivitäten und konkrete Überlegungen für die Zukunft. Diese würden nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ausgebremst.
Begrüßenswert ist, dass die Landesregierung diese Kritikpunkte bereits aufgegriffen und gemeinsam mit anderen Bundesländern einen Änderungsvorschlag erarbeitet hat. Dieser fordert die Bundesregierung auf, die beabsichtigte Stärkung von Verbraucherschutzinteressen mit vorhandenen und bewährten Modellen der Bürgerbeteiligung im Bereich der Erneuerbaren Energien zu vereinbaren. Es wäre zur Unterstützung der Landesregierung ein gutes Signal gewesen, wenn auch der Landtag heute mit einer Stimme gesprochen und einen eigenständigen Beschluss getroffen hätte. Dazu war die CDU-Landtagsfraktion leider nicht bereit.
Hintergrund: Die EU-Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds vom 8. Juni 2011 muss bis zum 22. Juli 2013 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung möchte dies über ein neu geschaffenes Kapitalanlagengesetzbuch ermöglichen. Die Entwurffassung des Kapitalanlagengesetzbuches der Bundesregierung wurde im Januar/ Februar in 1. Lesung im Bundestag sowie im Bundesrat beraten. Die abschließende Lesung im Bundestag findet am 16./ 17.Mai statt.