SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
CDU macht immer mehr Nebenschauplätze auf/ Kein Mangel an therapeutischen Angeboten Nach der Vernehmung der ersten drei Zeugen des heutigen Sitzungstages des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses stellt der Obmann der SPD-Landtagsfraktion, Bodo Krumbholz fest:
„Die Vernehmung der Rostocker Staatsanwältin, die wir heute zum zweiten Mal gehört haben, war meines Erachtens absolut überflüssig. Die Zeugin hat nur ein weiteres Mal bestätigt, dass sie zu einem Verfahren gegen unbekannt aus dem Jahr 1995 nicht mehr sagen kann. Das Verfahren wurde nach Abschluss der Ermittlungen eingestellt. Die damals untersuchten Spuren hatten nicht zur Ermittlung des Täters geführt und auch sonst keine weiter verwertbaren Ergebnisse geliefert. Gleiches hatte uns der damals zuständige Kriminaltechniker als Zeuge bereits in der Sitzung vergangene Woche erläutert.“
Der SPD-Obmann macht noch einmal deutlich, dass der erwähnte Fall aus dem Jahr 1995 keine Rolle bei der Frage spiele, ob bei Maik S. die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung möglich gewesen sei. Erst nach dem Mord an Carolin sei es aufgrund von Presseberichten zu dem Verdacht gekommen, es hätte sich bei dem damaligen Täter ebenfalls um Maik S. handeln können.
Bodo Krumbholz: „Nachdem sich immer deutlicher abzeichnet, dass der Justiz im Fall Maik S. kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist, versucht die CDU immer mehr Nebenschauplätze aufzumachen. Das wird der Ernsthaftigkeit der Untersuchung des Falles nicht gerecht. Wir sollten nach vorne schauen und an den Stellen, an denen sich durch diese Untersuchung Lücken in der Gesetzeslage aufgetan haben, Handlungsbedarf anmelden.“
Zu der Zeugenbefragung eines Psychotherapeuten aus der JVA Bützow und dem vormaligen Leiter der Abteilung Strafvollzug im Justizministerium sagte Bodo Krumbholz:
„Der heute befragte Psychotherapeut hat deutlich gemacht, dass die Therapiebedingungen in der JVA Bützow zum Haftzeitpunkt von Maik S. ein gutes Niveau hatten. Es standen qualifizierte Therapeuten zur Verfügung. Dass Maik S. lange Zeit nicht therapiert worden ist, lag nicht an fehlenden Therapeuten, sondern daran, dass Maik S. sich keinerlei Mühe gab, selber an dem Vollzugsziel mitzuarbeiten und sich nicht in Arbeit und soziale Verantwortung eingliedern ließ. Dies alles sind aber Voraussetzungen für den Beginn einer Therapie, wie uns die bisher vernommenen Zeugen aus dem Therapiebereich erläutert haben.“
„Der damals zuständige Abteilungsleiter für den Strafvollzug im Justizministerium hat sich heute zur Zeit bis zur Fertigstellung der sozialtherapeutischen Abteilung in Waldeck geäußert. Er nannte die Therapie durch externe Therapeuten und die Verlegung in bereits bestehende sozialtherapeutische Einrichtungen in Schleswig-Holstein und Hamburg als mögliche Beispiele. Besonders hob er hervor, dass die Stellen für die Therapeuten, die später im Neubau in Waldeck arbeiten sollten, schon im Haushalt 2003 bewilligt wurden. Diese Therapeuten konnten daher schon vor der Fertigstellung der Abteilung in Waldeck mit einer Therapie der Gefangenen im Regelvollzug beginnen. An Therapiemöglichkeiten hat es nach dieser Aussage nicht gefehlt, gefehlt hat es allein an der Mitarbeit und Motivation von Maik. S.“, so Bodo Krumbholz.