Öffentlich-rechtliche Sender müssen sich an der digitalen Entwicklung beteiligen können In der Debatte über die Konsequenzen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Rundfunkgebührenfestsetzung vom September hat der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Volker Schlotmann die besondere Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont. „Die Erfüllung des Programmauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Bereich Bildung, Kultur und Information folgt anderen Kriterien als der Maximierung von Einschaltquoten. Dies muss auch in Zukunft klar bleiben“, sagte Schlotmann heute am Rande der Landtagssitzung. Bei der anstehenden Reform der Rundfunkfinanzierung müsse eine sozial ausgewogene Form der Gebührenerhebung gefunden werden.
Wichtig ist für Schlotmann, dass das Bundesverfassungsgericht die Wahrung der politischen Unabhängigkeit des Gebührenfestsetzungsverfahrens betont hat. Mit dem Urteil werde Versuchen eine Absage erteilt, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf den Status Quo zu beschränken, hob der SPD-Fraktionsvorsitzende hervor. Die Frage, inwieweit die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten an den neuen Formaten der digitalisierten Medien teilhaben können, sei für die Erfüllung ihres Auftrags nicht zu unterschätzen. „Der Spielraum für die dynamische Weiterentwicklung öffentlich-rechtlicher Angebote muss erhalten bleiben. Dazu gehört auch das Setzen auf neue Technologien wie Digitalfernsehen und Internet, wenn der Bedarf da ist“, so Schlotmann.
18. Oktober 2007