SPD-Landtagsfraktion M-V verabschiedet Konzept zur Weiterentwicklung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) Die SPD-Landtagsfraktion hat auf ihrer heutigen Fraktionssitzung ein Konzept zur besseren Förderung von Kleinkindern verabschiedet. Danach soll das KiföG noch in dieser Legislaturperiode novelliert werden. Auf eine verbindliche Zeitschiene wolle man sich rasch mit der Landesregierung verständigen, erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende Volker Schlotmann.
Frühkindliche Bildung und Betreuung seien wichtige Faktoren für die kindliche Entwicklung. „Kinder sind unsere Zukunft. Je besser sie bereits im Vorschulalter betreut und je früher eventuelle sprachliche und soziale Defizite abgebaut werden, desto erfolgreicher wird ihre Bildungslaufbahn sein. Das sollten uns unsere Kinder und Enkel wert sein“, so Schlotmann. Er verwies darauf, dass eine Vielzahl empirischer Studien zeigten, dass insbesondere Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Haushalten von einer qualitativ guten Betreuung und Bildung in Kindertageseinrichtungen profitieren.
Bei der geplanten Weiterentwicklung des KiföG sollen unter anderem die Gewichtung von Betreuung, Bildung und Erziehung verändert, Kita und Schule besser vernetzt sowie ein Schwerpunkt bei der Qualifizierung des Personals gesetzt werden. Zur Vorbereitung soll eine intensive Diskussion mit allen Beteiligten geführt werden.
„Vor dem Hintergrund tragischer Fälle von Kindswohlgefährdung müssen im Rahmen des KiföG auch Themen wie Elternarbeit, gesundheitliche Prävention oder die sozialräumliche Förderung von Kindern diskutiert werden. Wir brauchen eine Kultur des Hinsehens“, unterstrich der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jörg Heydorn.
Der Beschluss im Wortlaut:
Grundsatzbeschluss der SPD-Landtagsfraktion zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes
Im Haushaltsgesetz 2008/2009 haben wir uns zum Ziel gesetzt, die Eltern aus familienpolitischen Gründen von den Kosten der Kindertagesförderung zu entlasten. So werden im Jahr 2008 6 Mio. Euro und im Jahr 2009 14,5 Mio. Euro zusätzlich für diesen Zweck im Landeshaushalt zur Verfügung gestellt. Zur Umsetzung dieses Ziels ist es notwendig, Haushaltsmittel aus dem Landeshaushalt bereitzustellen bzw. aus bestehenden Haushaltstiteln zur Deckung heranzuziehen. Vor diesem Hintergrund sollen jetzt ein Teil der bisher für die Verbesserung der vorschulischen Bildung eingesetzten Mittel zur Entlastung der Eltern herangezogen werden.
Die SPD-Landtagsfraktion bekennt sich dazu, dass im Rahmen des Kindertagesförderungsgesetzes schnellstmöglich Rechtssicherheit geschaffen werden muss. Deshalb muss die aktuelle KiföG-Novelle zügig durch das parlamentarische Verfahren gebracht werden. Der in der Öffentlichkeit geführten Diskussion muss Rechnung getragen werden, dass eine Ermäßigung der Elternbeiträge bzw. ein kostenloses Mittagessen nicht ausreichend ist, sondern das KiföG qualitativ weiterentwickelt werden muss.
Die SPD-Landtagsfraktion sieht noch in dieser Legislaturperiode den Bedarf der fachlichen Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes und wird eine dahingehende verbindliche Zeitschiene gemeinsam mit der Landesregierung festlegen.
Insbesondere bedürfen die folgenden Bereiche einer Überarbeitung:
- Finanzierungsmodalitäten- Anforderungen an die Bildung, Erziehung und Betreuung - Feststellung der individuellen Förderbedarfe vor dem Hintergrund der chancengleichen Entwicklung aller Kinder - Vernetzung von Kita mit Schule als bildungspolitische Gemeinschaftsaufgabe (abgestimmte Gestaltung des Übergangs in die Schule, Qualifizierung der Zusammenarbeit, Kooperation und Vernetzung)- Verbesserung der Qualität mit Blick auf die gesetzlichen Standards (Nutzung geeigneter Qualitätsmessverfahren und Evaluation) - Qualifizierung der Aus-, Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Fachkräfte hinsichtlich Struktur und Inhalt (Entwicklung landeseinheitlicher Standards) - Umsetzung der Kindergesundheitsziele (Vernetzung Kita, Schule, Eltern, Ärzte, ÖGD) Das Wohl des Kindes betreffend sind folgende Bereiche hinsichtlich einer Regelung im KiföG M-V zu überprüfen, z. B.:
- Stärkere Konzentration auf soziale und sozialräumliche Förderung von Kindern- Gesundheitliche Prävention- Verstärkung der Elternarbeit durch familienunterstützende Hilfe und Beratung (Eltern stark machen)- Vernetzte Strukturen der Hilfen außerhalb der Erziehungsverantwortung (Schuldnerberatung, Suchtberatung etc.)- Aufbau eines Netzwerkes der Unterstützung und des Hinsehens aller beteiligten Institutionen und Personen (Erzieher, Lehrer, Ärzte, Jugendamt, Gesundheitsamt, Familienpfleger) für die Kinder
04. März 2008