SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Sonderzahlungsgesetz ermöglicht jährliche Einsparungen von 11 Millionen Euro - Koalitionsfraktionen vereinbaren Nachbesserungen zu Gunsten des mittleren Dienstes Der Landtag hat heute mit den Stimmen der Koalition das Sonderzahlungsgesetz verabschiedet. Damit reagiert Mecklenburg-Vorpommern auf die neue Öffnungsklausel im Besoldungsrecht. Diese hatte der Bundesrat am 11. Juli 2003 beschlossen. Danach können die Länder die Zahlungsweise und den Rechtscharakter der Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) für Beamte selbst bestimmen. Mecklenburg-Vorpommern hat von der Einbringung in den Landtag bis zur Verabschiedung nur 4 Wochen gebraucht.
"Diese Eile war deshalb nötig, damit Einsparungen im Landeshaushalt in Höhe von 7,2 Millionen Euro noch in diesem Jahr erzielt werden können", sagte Rudolf Borchert, Sprecher für Haushalts- und Finanzpolitik der SPD-Fraktion. Dafür wird das Weihnachtsgeld für die Beamtinnen und Beamten noch in diesem Jahr abgesenkt. Vom kommenden Jahr an wird das Urlaubsgeld nicht mehr gezahlt. Dies erhöht die Einsparsumme auf jährlich rund 11 Millionen Euro.
"Um die Kürzungen sozial verträglicher zu gestalten haben die Koalitionsfraktionen von SPD und PDS die Staffelung in den drei Kategorien mittlerer, gehobener und höherer Dienst nachgebessert. Der mittlere Dienst wird danach im Vergleich zum höheren Dienst weniger belastet. Somit bekommen Beamtinnen und Beamte im allgemeinen Verwaltungsdienst in den Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 bis zu 88 Euro und die Polizistinnen und Polizisten bis zu 93 Euro mehr Weihnachtsgeld als das der Gesetzentwurf der Landesregierung vorsah", so Rudolf Borchert.
"Dieser Einschnitt bei den Personalausgaben - mit rund 1,9 Milliarden Euro immerhin der größte Ausgabenbrocken im Landeshaushalt , ist uns nicht leicht gefallen. Aber die Einsicht in die Notwendigkeit machte diesen Schritt notwendig", sagte Borchert.