Opposition spielt mit dem Feuer und verharmlost die möglichen Folgen eines Verfassungsstreites für die Landesentwicklung Wie der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion M-V, Rudolf Borchert, heute mitteilte, ist die Inanspruchnahme von Ausnahmekrediten für den Landeshaushalt in den Jahren 2003 und 2004 nicht zu beanstanden. Dies sei das einhellige Ergebnis einer Anhörung von Rechtsgelehrten durch den Finanzausschuss des Landtages am heutigen Vormittag gewesen. Darin wurden die vom Landtag beschlossenen und noch nicht im Einzelnen konkretisierten Einsparauflagen für die Landesregierung, auch als globale Minderausgaben bezeichnet, mehrheitlich als zulässig angesehen.
Rechtliche Zweifel wurden lediglich vereinzelt daran geäußert, dass bestimmte Regelungen erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens nachgeschoben worden sind.
Borchert: "Sollte der Haushalt 2004 im Falle eines Verfassungsstreits wider Erwarten für nichtig erklärt werden, dürfen freiwillige Leistungen , also insbesondere neue Investitionen , nicht mehr begonnen werden." Darin seien sich auch die anwesenden Professoren Korioth, Dolde, Gröpl und Möstl einig gewesen und hätten der von Oppositionsführer Rehberg (CDU) geäußerten Meinung klar widersprochen. Nach Borcherts Ansicht spielt die Opposition aus parteitaktischen Gründen mit dem Feuer und riskiert damit bewusst Nachteile für die Entwicklung des Landes. Es sei zu hoffen, dass die heutige Anhörung die Christdemokraten im Landtag zur Vernunft bringen wird.
30. März 2004