Zur heutigen Landtagsdebatte über die Gerichtsstrukturreform erklären der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Norbert Nieszery und die justizpolitische Sprecherin der Fraktion, Stefanie Drese:
Dr. Norbert Nieszery:
„Landesregierung und Koalitionsfraktionen handeln klar nach Recht und Gesetz. Ein laufendes Volksbegehren kann nicht dazu führen, dass ein vor fast einem Jahr getroffener Landtagsbeschluss nicht umgesetzt wird. Die Forderung der Opposition nach einer ‚aufschiebenden Wirkung' des Volksentscheides entspricht daher in keinster Weise rechtsstaatlichen Grundsätzen. Dass sich der Richterbund, offenbar da es um die eigenen Angelegenheiten geht, dieser Auffassung anschließt und damit zum Bruch der Verfassung aufruft, ist ein bemerkenswerter und abenteuerlicher Vorgang."
Stefanie Drese:
„In unserer Landesverfassung ist das Verfahren eines Volksbegehrens klar geregelt. Wenn mindestens 120.000 gültige Unterschriften vorliegen, wird sich der Landtag damit befassen. An diese Regelungen wird sich die Koalition selbstverständlich halten.
Bis dahin ist die Landesregierung verpflichtet, den Beschluss des Gesetzgebers umzusetzen. Dabei ist die Gerichtsstrukturreform vom Landtag nach langer Diskussion und Anhörung einer Vielzahl von Expertinnen und Experten im Oktober 2013 beschlossen worden. Auch die zeitliche Staffelung der Umsetzungsschritte an den Gerichten ist seit langem bekannt. Der Vorwurf der Opposition das Volksbegehren durch die Schaffung vollendeter Tatsachen zu unterlaufen, greift also ins Leere."