SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Einheitliche Bildungsstandards, Forschungsförderung und Hochschulbau müssen Bundesaufgabe bleiben
Die Koalitionsfraktionen haben heute einen Antrag „Entschließung zur Reform der bundesstaatlichen Ordnung“ in den Landtag eingebracht. Er soll die Landesregierung dabei unterstützen, Änderungen bei der Föderalismusreform im Bund durchzusetzen. Dabei geht es um die Bereiche Bildung, Besoldungsfragen, Strafvollzug, Umwelt und Heimrecht. Dazu erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete, Detlef Müller:
„Wir wollen in der Bildungspolitik erreichen, dass der Bund die Rahmenbedingungen so setzt, dass jedem Bürger überall in der Bundesrepublik die gleichen Entwicklungschancen eingeräumt werden. Dazu gehören zum einen einheitliche Bildungsstandards. Zum anderen muss die Vergleichbarkeit und gegenseitige Anerkennung der Schulabschlüsse an den allgemein bildenden Schulen gewährleistet sein. Hierzu ist eine Gesetzgebung des Bundes erforderlich.“ Nach Ansicht von Detlef Müller soll der Bund weiterhin die Möglichkeit behalten, bei bundesweiten Schwerpunkten in der allgemeinen schulischen Bildung die Länder finanziell zu unterstützen.
„Ich sehe für kleinere und finanzschwächere Länder wie Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls große Probleme, wenn die Bundesunterstützung bei der Forschungsförderung und beim Hochschulbau wegfällt. Beide Bereiche sollten auch weiterhin eine Gemeinschaftsaufgabe bleiben. Ein Rückzug des Bundes aus diesen Bereichen wäre durch die finanzschwächeren Länder nicht zu kompensieren“, sagt der SPD-Landtagsabgeordnete.
Detlef Müller: „Beim Beamtenrecht sind wir dafür, dass die Organisations- und Personalhoheit weiterhin beim Bund bleibt. Nur so kann eine unterschiedliche Besoldung und ein Abwerbewettbewerb durch finanzkräftigere Länder verhindert werden. Außerdem sichern wir so die Qualität der Verwaltungen.“
Der SPD-Abgeordnete betont, dass es beim Strafvollzug darum gehe, die Bemühungen der EU um eine europaweite Vereinheitlichung nicht zu torpedieren. „Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientiert auf bundeseinheitliche Regelungen im Strafvollzug als Grundrecht der Inhaftierten. Eine Verlagerung der Zuständigkeiten beim Strafvollzug auf die Länder hätte im Übrigen auch zur Folge, dass die Resozialisierung erschwert würde und längere Haftzeiten zu befürchten wären.“
„Um eine Zersplitterung beim Natur- und Gewässerschutz und eine Absenkung von Umweltstandards zu verhindern, müssen die Abweichmöglichkeiten vom einheitlichen Umweltrecht so weit wie möglich eingeschränkt werden. Nach unserer Ansicht sollte auf eine Aufhebung der Rahmengesetzgebung des Bundes verzichtet werden“, betont Müller.
Der SPD-Abgeordnete weist auf die demografischen Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur hin, die auch einen steigenden Anteil von Seniorinnen und Senioren mit sich bringe. „Die Veränderungen, die daraus für die Daseinsvorsorge und die Infrastruktur folgen, sind bisher nicht systematisch bedacht und in Gesetze übersetzt. Das Heimrecht z. B. wird zu einer zentralen Frage des Umgangs der Gesamtgesellschaft mit den pflege- und sorgebedürftigen Seniorinnen und Senioren in der Bundesrepublik werden. Ein Heimrecht nach Regionen, Bundesländern oder Kassenlage wird in der politischen Öffentlichkeit nicht akzeptiert werden. Wir möchten die Eingriffsmöglichkeiten der Heimaufsicht und weitere grundsätzliche Regelungen beim Bund erhalten. Nur so kann ein Sozialdumping verhindert werden.“