Bauwillige Bürger bekommen mehr Rechtssicherheit/ Rauchwarnmelder werden Pflicht bis Ende 2009 Der Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung hat sich heute abschließend mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung der Landesbauordnung und zur Änderung anderer Gesetze beschäftigt. Dabei haben die Koalitionsfraktionen dem Gesetzentwurf mit den eingebrachten Änderungen zugestimmt. Dazu erklärt der Obmann der SPD-Landtagsfaktion im Ausschuss, Klaus Mohr:
„Das Ziel, mit dem Entwurf der Landesregierung die Musterbauordnung des Bundes in Landesrecht zu überführen, ist aus unserer Sicht erreicht worden. Das Baurecht wurde dereguliert, vereinfacht und übersichtlicher gemacht. Damit wurde das wesentlichste Ziel dieses Gesetzes erreicht.“
Unter den eingebrachten Änderungsvorschlägen befindet sich auch ein einvernehmlich getragener Antrag, der die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen bis Ende 2009 in der Landesbauordnung verankert.
Nach Angaben von Mohr haben die Vertreter der Koalition in den zurückliegenden Ausschussberatungen weitere wichtige Ergänzungen in den Gesetzentwurf eingebracht, so zum Beispiel Verbesserungen für behinderten- und altengerechtes Wohnen.
„Mehr Rechtssicherheit für die Bürger bringt außerdem die von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Änderung zur Behandlung von Bauanträgen durch die Bauaufsichtsbehörde. Das heißt: Werden Mängel im Bauantrag oder Unvollständigkeiten gesehen und diese innerhalb der Frist nicht behoben, ist der Bauantrag offiziell ‚zurückzuweisen’.“
„Nur so bekommt der Bürger einen rechtsmittelfähigen Bescheid über seinen Bauantrag in die Hand“, erklärt der SPD-Abgeordnete Mohr.
22. März 2006