SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Dr. Norbert Nieszery: Bürger können in einem demokratischen Verfahren über Notwendigkeit einer Gerichtsreform abstimmen

Zum Stand der Vorbereitungen des Volksentscheides zur Gerichtsstrukturreform erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Norbert Nieszery:

„Die Kommunen bzw. ihre Gemeindewahlbehörden bereiten den Volksentscheid professionell vor und sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf. Dafür gebührt den Verantwortlichen und Freiwilligen Dank und Anerkennung. Die vom Richterbund und der Landtagsopposition in den letzten Wochen geäußerten Bedenken, dass die Kommunen nicht von sich aus die gesetzlich vorgesehenen Rahmenbedingungen für den Volksentscheid schaffen würden, sind also unbegründet.

In der Sache ist die SPD-Fraktion davon überzeugt, dass die Gerichtsstrukturreform notwendig ist, um langfristig bedarfsgerechte und tragfähige Strukturen zu schaffen. Denn die Verfahrenszahlen an unseren Amtsgerichten sind rückläufig. Nur durch die schrittweise Vergrößerung von Amtsgerichtsbezirken mit entsprechend ausgestatteten Gerichten kann auch weiterhin flächendeckend eine qualitativ hochwertige und effiziente Rechtspflege gewährleistet werden. Es liegt im Interesse der Menschen, dass Verfahren von der Justiz zügig und sachgerecht bearbeitet werden.

Dennoch erkennen wir die Leistung des ersten erfolgreichen Volksbegehrens in der Geschichte unseres Bundeslandes ausdrücklich an. Es zeigt, dass wir in einer lebendigen Demokratie mit politisch interessierten Bürgerinnen und Bürgern leben. Über die unterschiedlichen Positionen können nun in einem demokratischen Verfahren alle Wahlberechtigten am 6. September per Volksentscheid abstimmen.“