SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Sorge um Mindereinnahmen für den Landeshaushalt 2008 Durch die heute vom Bundeskabinett beschlossene Unternehmenssteuerreform soll der nominale Steuersatz von 38,6 Prozent auf 29,83 Prozent gesenkt werden. Gleichzeitig soll die steuerliche Bemessungsgrundlage der tatsächlich erzielten Unternehmensgewinne besser erfasst werden und die Erzielung und Verrechnung rein steuerlicher Verluste eingeschränkt werden.
Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rudolf Borchert, betont, dass er das Ziel, mit dieser Reform die Steuerleistung der Unternehmen in Deutschland nachhaltig zu stabilisieren und zu stärken, begrüßt und unterstützt. Der Erwartung, dass die Unternehmen zukünftig in Deutschland wieder mehr Steuern zahlen, wenn der nominale Steuersatz abgesenkt wird, steht Rudolf Borchert allerdings weiterhin skeptisch gegenüber. Zentraler Kritikpunkt bleibt dabei die fehlende Aufkommensneutralität der Reform. „Leider wird es auf Grund des Drucks der CDU und der Wirtschaft vor allem in den Anfangsjahren zu großen Steuerausfällen kommen“, so der stellv. Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion M-V.
Positiv sei die Tatsache zu werten, dass es in den letzten Tagen, auf Grund der Kritik von verschiedenen Seiten, doch noch kurzfristig zu Verbesserungen am Gesetzentwurf gekommen ist. So würden die Steuerausfälle bis 2008 nunmehr nicht wie ursprünglich in Höhe von über 8 Mrd. erwartet, sondern nur in Höhe von 6,4 Mrd. Euro. Außerdem werde den Kommunen nicht nur die Aufkommensneutralität gesichert, sondern auch die Einnahmebasis durch den Erhalt der Gewerbesteuer und der Verstetigung der Bemessungsgrundlage entscheidend und dauerhaft gestärkt. Bis 2009 werde mit einer Steigerung des Gewerbesteueraufkommens der Kommunen von jetzt 36 Mrd. Euro auf über 40 Mrd. gerechnet. Für den Landeshaushalt 2008 bleibe aber die Sorge, dass Mindereinnahmen von ca. 60 Mio. Euro zu verkraften sein könnten.
Borchert abschließend: „Klar muss sein, dass allen Versuchen der Wirtschaft, die zur Gegenfinanzierung vorgesehenen Maßnahmen anzugreifen, entgegengetreten werden muss. Der finanzielle Spielraum für die öffentlichen Haushalte ist mit den jetzt vorgesehenen Maßnahmen vollständig ausgeschöpft. Die Bemühungen um die Konsolidierung dürfen keineswegs gefährdet werden.“