SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Keine Benachteiligungen bei Bewerbung um Ausbildungsplatz zulassen Der Bildungsexperte der SPD-Landtagsfraktion M-V, Mathias Brodkorb, hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes, das die Klage gegen den Kopfnotenerlass heute zurückgewiesen hat, als wenig überraschend bezeichnet. In den anstehenden Beratungen zur Novelle des Schulgesetzes müsse nun darüber beraten werden, inwieweit Kopfnoten in ein Bewerbungsverfahren auf einen Ausbildungsplatz einfließen dürften.
„Prinzipiell sollte es so sein, dass Kopfnoten keine Benachteiligung darstellen. Dies trifft besonders auf Situationen zu, in denen einerseits Bewerber mit und andererseits Bewerber ohne Kopfnoten um den gleichen Ausbildungsplatz konkurrieren“, so Brodkorb abschließend.