SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

In der gestrigen Sitzung des Landtags haben die Abgeordneten über die Änderung des Kurortegesetzes in erster Lesung beraten.

Das Gesetz ändert mehrere Regelungen in Bezug auf die sogenannte Prädikatisierung besonders touristischer Orte. Zentraler Bestandteil der Gesetzesänderung ist bspw. die Aufnahme der Prädikate „See- und Thalassoheilbad“ sowie „Seebad mit Kurbetrieb“ in das Kurortegesetz. Damit wird die Entwicklung des Gesundheitstourismus gesetzlich abgebildet und rechtlich klar geregelt.

„Diese Prädikate stehen für hochwertige, wissenschaftlich fundierte Gesundheitsangebote. Ihre Verankerung im Gesetz stärkt die Profilbildung der Orte und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes“, erklärt der tourismuspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Thomas Würdisch.

Zugleich wird der Anerkennungszeitraum für touristische Prädikate von bislang 30 auf künftig 15 Jahre verkürzt. Damit reagiert das Land auf sich wandelnde Gästebedürfnisse und steigende Qualitätsanforderungen. Bereits verliehene Prädikate bleiben bestehen und sind erst bei einer erneuten Bewerbung betroffen. „Das sorgt für Planungssicherheit und stellt gleichzeitig sicher, dass Qualität kein Selbstläufer ist“, betonte Würdisch.

Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

  • Sprecher für Tourismus- und Kirchenpolitik
  • Wirtschaftsausschuss, Petitionsausschuss, Finanzausschuss