SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Bessere Bedingungen für behinderten- und altengerechtes Wohnen/ Bauwillige Bürger bekommen mehr Rechtssicherheit Der Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung hat sich heute mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung der Landesbauordnung und zur Änderung anderer Gesetze beschäftigt. Dabei haben die Landtagsfraktionen ihre Änderungsanträge eingebracht. Dazu erklärt der Obmann der SPD-Landtagsfaktion im Ausschuss, Klaus Mohr:
„Die Anpassung an die Musterbauordnung des Bundes ist der Landesregierung gelungen. Das Baurecht in Mecklenburg Vorpommern wurde dereguliert, vereinfacht und übersichtlicher gemacht. Damit wurde das wesentlichste Ziel dieses Gesetzes erreicht.“
Nach Angaben von Mohr haben die Vertreter der Koalition einige wichtige Ergänzungen eingebracht, so zum Beispiel Verbesserungen für behinderten- und altengerechtes Wohnen.
„Mehr Rechtssicherheit für die Bürger bringt außerdem die von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Änderung zur Behandlung von Bauanträgen durch die Bauaufsichtsbehörde. Das heißt: Werden Mängel im Bauantrag oder Unvollständigkeiten gesehen und diese innerhalb der Frist nicht behoben, ist der Bauantrag offiziell ‚zurückzuweisen’.“
„Nur so bekommt der Bürger einen rechtsmittelfähigen Bescheid über seinen Bauantrag in die Hand“, erklärt der SPD-Abgeordnete Mohr.