Bedarf für Novellierung wird nicht gesehen Zur Zeit keinen Bedarf für eine Novellierung des Landesjagdgesetzes, das der Landtag im Jahre 2000 beschlossen hatte, sieht die forstpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion M-V, Hannelore Monegel, im Ergebnis einer kürzlich stattgefundenen Tagung der Arbeitsgruppe Forstpolitik der SPD-Landtagsfraktion im Jägerlehrhof des Landesjagdverbandes in Damm, Landkreis Parchim. Der Arbeitsgruppe Forstpolitik, die sich regelmäßig ein- bis zweimal jährlich trifft, gehören Praktiker aus dem Forstbereich, Vertreter der obersten Forstbehörde, des Landespersonalrates Forst, der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und des Bundes Deutscher Forstleute sowie SPD-Abgeordnete des Landtages an.
Nach gut zwei Jahren beweise sich nach Auffassung Rüdiger Brandts, Geschäftsführer des Landesjagdverbandes, dass für Mecklenburg-Vorpommern ein bundesweit vorbildliches Jagdrecht geschaffen wurde, welches die Hege als gesellschaftliche Aufgabe definiere und einer nachhaltigen Bewirtschaftung des heimischen Wildes oberste Priorität einräume. Außerordentlich bewährt habe sich für Monegel die auf rechtlich stabile Füße gestellte Wildschadensausgleichskasse. Sie diene als solidarisches Regulativ zwischen Jägern und Flächennutzern. Die Schadensdichte habe sich deutlich verringert.
Die Beiträge an die Kasse seien dementsprechend niedrig. Positiv bewähre sich auch die Regelung zur Gesamtabschussplanung durch die einzelne Hegegemeinschaft. Die so genannte Trophäenjagd, insbesondere durch Jagdgäste, müsse von den Forstämtern unter strikter Kontrolle gehalten werden, konstatiert Monegel.
Monegel abschließend: "Jagdherr ist und bleibt das Forstamt. Es muss die Übersicht behalten, wie weit eine Dienstleistung im Interesse des Jagdtourismus gehen darf, damit das Ansehen der Jagd keinen Schaden nimmt."
01. Februar 2003